Beschlussvorlage - 19/SVV/1392
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Entgeltordnung Potsdam Museum - Forum für Kunst und Geschichte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Kultur und Museum
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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29.01.2020
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04.03.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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13.02.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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19.02.2020
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Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
1. Notwendigkeit der Änderung der Entgeltordnung
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.12.2018 beschlossen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen,dass ab 2019 der Eintritt in die Dauerausstellung des Museums kostenlos ist. Nach erfolgreicher Laufzeit des kostenlosen Eintrittes in die Ständige Ausstellung des Potsdam Museums ist das Ergebnis zum Ende des Jahres 2019 zu evaluieren.
Vom 1. März bis zum 31. August 2019 wurde im Potsdam Museum die Evaluation begleitend zum freien Eintritt in die Ständige Ausstellung zur Potsdamer Stadtgeschichte durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Evaluation wurden der Stadtverordnetenversammlung mit einer Mitteilungsvorlage am 06.11.2019 vorgelegt.
Nach erfolgreicher Testphase muss nun, für die Umsetzung des freien Eintritts, die Entgeltordnung des Potsdam Museums – Forum für Kunst und Geschichte geändert werden. Gegenstand der Änderung ist der § 2 Abs. 1 der Entgeltordnung für das Potsdam Museum (gemäß Anlage 1).
Die detaillierten Änderungen zur Entgeltordnung des Potsdam Museums sind in der
Anlage 2 – Synopse dargestellt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der kostenfreie Eintritt in die Ständige Ausstellung hat einen geschätzten Einnahmeverlust von 17.500 € jährlich zur Folge. Weiterhin werden durch höhere Besucherzahlen Mehrausgaben in Höhe von 52.000 € für zusätzliches Personal in der Aufsicht erforderlich.
Für die Haushaltsplanung 2020/2021 ff. wird der zusätzliche Bedarf entsprechend angemeldet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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96 kB
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2
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(wie Dokument)
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258,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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236,4 kB
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