Anfrage - 03/SVV/0185
Grunddaten
- Betreff:
-
Gehwegpflasterung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Ingo Korne, PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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02.04.2003
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Beschlussvorschlag
Zwischen
der Steinstraße 90-100 besteht kein sicherer, gepflasterter Gehweg, obwohl
dieser häufig von Mitarbeitern des Behördengeländes, Behinderten des BBW sowie
den Anwohnern des Wohngebietes genutzt wird.
Ich frage
den Oberbürgermeister:
Wird mit
der Errichtung eines Erweiterungsneubaus des Berufsbildungswerkes im
angrenzenden Bereich der Steinstraße 90-100 ein gepflasterter Gehweg angelegt?
Antwort:
Die
Steinstraße ist auf Grund der geografischen und Eigentumsverhältnisse sowie des
Baumbestandes nicht beidseitig durchgehend mit einem Gehweg ausgestattet.
Schrittweise
wurden einzelne Gehwegabschnitte entsprechend der Priorität und in Abhängigkeit
der finanziellen Lage befestigt. Vorrangig war die Ausstattung der
behindertengerechten Haltestellen und deren Anbindung an die Hauptzielpunkte.
Der
östliche Gehwegabschnitt zwischen der Straße In der Aue und Hubertusdamm ist
ein von der Fahrbahn durch ein Hochbord getrennter unbefestigter Weg, der sich
als eben und verkehrssicher darstellt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
solche unbefestigten Gehweganlagen durchaus als ortsüblich anzusehen sind.
Sehr
problematisch sind die Entwässerungsverhältnisse in diesem Bereich. Es
existieren keine Straßenabläufe und es fehlt eine geeignete Einleitmöglichkeit
für das anfallende Niederschlagswasser.
Zum
Gesamtproblem der Entwässerung müssen Detailplanungen erfolgen, demzufolge
können diesbezüglich keine Aussagen zur Kostenfolge gemacht werden.
Die
Kosten für die Gehwegbefestigung an sich belaufen sich auf etwa 28.000 Euro.
Außer
Zweifel steht, das zukünftig im vorhandenen Straßennetz Ausbaumaßnahmen
erforderlich werden. In Kenntnis der Haushaltslage der Stadt Potsdam sind
solche Baumaßnahmen in Abhängigkeit der Prioritäten zur Verkehrssicherung im
Gesamtstraßennetz der Stadt nur mittel-, wenn nicht sogar langfristig möglich.
Hier ist festzustellen, dass anteilige Umbaukosten entsprechend
Kommunalabgabengesetz auf die Anlieger umgelegt werden.