Anfrage - 03/SVV/0194
Grunddaten
- Betreff:
-
Erdgasbetrieb ViP
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Einreicher*:
- Stadtverordnete Platzeck
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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02.04.2003
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Beschlussvorschlag
Eine
Erdgasbetreibung von Bussen würde für die Bürger eine geringere Lärmbelastung
und Luftverschmutzung bedeuten. Zudem könnten durch den sparsamen Erdgasbetrieb
Kosten gesenkt werden, zumal die ViP selbst eine Erdgastankstelle betreibt.
Eine Nutzung hätte gleichzeitig eine Vorbildfunktion für den gesamten Potsdamer
ÖPNV. In diesem Zusammenhang frage ich den Oberbürgermeister:
Wurde bei
der Anschaffung von 5 neuen Bussen durch die Vip die Möglichkeit eines
Erdgasbetriebes der Fahrzeuge geprüft?
Antwort:
Die
Frage ist mit ja zu beantworten. Vor Anschaffung der 5 neuen Dieselbusse der
ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH erfolgte eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
zur Anschaffung diesel- bzw. erdgasbetriebener KOM.
Die
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für diese 5 Busse ergab 200,0 TEuro höhere
Anschaffungskosten sowie 27,1 TEuro jährlich höhere Betriebskosten für die
Erdgasbusse. Nicht betrachtet wurde dabei, dass ViP über keine Erdgastankstelle
verfügt und die Fahrzeuge fremd bei der EWP Am Heizkraftwerk betankt werden
müssten bzw. über eine Investition diesbezüglich zu entscheiden wäre.
Der
Aufsichtsrat der ViP GmbH hat in seiner Sitzung am 30. Mai 2002 die Information
zu Ergebnissen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von diesel- und
erdgasbetriebenen KOM entgegengenommen und die Absicht der Beschaffung von
dieselbetriebenen KOM zustimmend zur Kenntnis genommen.
Diese
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde in Zusammenarbeit mit der
Energieversorgung Potsdam GmbH und der Hochschule für Technik und Wirtschaft
Dresden vorgenommen.
Dazu
wurden zunächst die gesetzlichen Grundlagen der Euro-Norm-Verordnungen über
limitierte Schadstoffkomponenten für schwere Nutzfahrzeuge hinzugezogen. Danach
erfüllen die dieselbetriebenen KOM die seit 2000 gültige Euro-Norm 3, die
erdgasbetriebenen KOM, die ab 2008 gültige Euro-Norm 5.
Schließlich
wurden Anschaffungskosten, Kapitaldienst, Werkstattstandtage, Verkehrs- und
Betriebsbedingungen und Jahresbetriebskosten untersucht. Dieses ergab die oben
genannten Mehrkosten.