Mitteilungsvorlage - 20/SVV/0063

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist gemäß Drucksache 19/SVV/0916 im Dezember 2019 ein Zwischenbericht über den erreichten Stand des Vorhabens vorzulegen. Zu folgenden Themenkomplexen wird informiert: 

 

1. Infrage kommende Standorte inkl. Zeitschiene und damit einhergehender Kosten

 

r die Umsetzung des maximalen, mittelfristigen Ausbauzieles, in jedem Sozialraum bis zu einer Kindertagesstätte und einen Hortstandort zu betreiben, werden aktuell die in Anlage 1 aufgeführten Standorte geprüft. Die in Frage kommenden Standorte werden der Stadtverordnetenversammlung im Sommer 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt. Im vollständigen Endausbau würde die Kommune maximal 8% aller Kindertageseinrichtungen/Horte betreiben. 

 

Das von der Landeshauptstadt Potsdam praktizierte Interessensbekundungsverfahren zur Auswahl von Trägern zur Betreibung von Kindertagestätten kann auf die angedachten kommunalen Einrichtungen keine Anwendung finden. In diesem Verfahren ist die LHP maßgeblich an der Trägerauswahl beteiligt. Bei jeder positiven Votierung würde hier seitens der freien Träger argumentiert werden, es sei eine unlautere Vorteilsnahme durch die Gemeinde erfolgt. Am transparentesten erscheint daher die Beschlussfassung durch die StVV.

 

Hinsichtlich der jeweiligen Kosten werden kalkulatorisch / planerisch Durchschnittswerte von Einrichtungen vergleichbarer Größe in dem jeweiligen Sozialraum zu Grunde gelegt.

 

2. Darstellung der angedachten Verwaltungsstruktur zur Realisierung des Vorhabens „kommunaler Träger“ (Perspektivisch ist auch zu überprüfen, ab welcher Größenordnung mit welcher Betriebsform möglichst effektiv und effizient agiert werden kann.)

 

Bis zur Entscheidung der langfristigen organisatorischen Ausgestaltung der Betreibung potenzieller kommunaler Standorte, wird die Realisierung des Vorhabens in Zuständigkeit der aktuellen Organisationsstruktur des Fachbereichs Bildung, Jugend und Sport, erfolgen. Hierzu wird eine spezifische AG gebildet, welche sich ausschließlich mit der Thematik des Aufbaus des kommunalen Trägers befasst. So wird sichergestellt, dass es zu keiner organisatorischen und inhaltlichen Verquickung der Kitathemen an der Schnittstelle zu den freien Trägern kommt. Den freien Trägern könnte so auch eher die Sorge genommen werden, dass die Gründung eines kommunalen Trägers zu Lasten der noch offenen Fragstellungen und Themenkomplexe im Bereich Kita geht. 

Über die hierfür notwendige Organisationsverfügung des Fachbereichs wird im ersten Quartal 2020 entschieden.

 

Die für die Planung und Organisation erforderlichen 2,0 Stellen unterschiedlicher Professionen (Verwaltung und Pädagogik) wurden in den Entwurf der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2020/2021 aufgenommen. Diese werden im Vorfeld der Inbetriebnahme der ersten Einrichtung, voraussichtlich in 2022, alle erforderlichen Arbeitspakete ausgestalten. Dazu zählen bspw.

 

-                      die Erarbeitung des Rahmenkonzepts für die Landeshauptstadt Potsdam,

-                      die Etablierung eines Platzvergabesystems,

-                      die Organisation und Begleitung der Objekt-, Raum- und Ausstattungsplanung,

-                      die Vorbereitung und Durchführung des Betriebserlaubnisverfahrens und damit verbunden die
enge Zusammenarbeit mit den internen Verwaltungseinheiten,

-                      die Erarbeitung einer Elternbeitragssatzung und die Vorbereitung der Feststellung und Erhebung der Elternbeiträge,

-                      die Erarbeitung und der Abschluss der Betreuungsverträge

 

Bereits im Oktober 2019 wurde eine geschäftsübergreifende Projektgruppe eingerichtet, welche die Umsetzung begleitet, die dafür erforderlichen Vorrausetzungen schafft und weitere notwendige Entscheidungsvorlagen erarbeitet.

 

Perspektivisch wird geprüft, ab welcher Größenordnung eine Betreibung im Rahmen eines Eigenbetriebes oder einer Tochtergesellschaft zielführend wäre.

 

 

3. Ergebnis der Kommunikation mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen zum geplanten Vorhaben „Kommunaler Träger“

 

Das Vorhaben, dass die LHP als Kommune wieder als Trägerin von Kindertagesstätten auftritt, war bereits im Jahr 2018 sowie im laufenden Jahr 2019 öffentlich präsent, und findet sich nicht zuletzt in der Kooperationsvereinbarung für die Wahlperiode 2019 bis 2024 wieder. Mit dem Grundsatzbeschluss 19/SVV/0916 wurde diese politische Willensbildung untermauert.

 

Mit dem perspektivischen Ausbau auf maximal 12 Einrichtungen (6 Kita, 6 Horte) ergibt sich, gemessen an allen Einrichtungen in Potsdam, im Ergebnis ein kommunaler Anteil von maximal 8%.

 

Der Grundsatzbeschluss stellte den ersten Schritt dar, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nach § 80 Abs. 3 SGB VIII und § 12 Abs. 3 Satz 1 KitaG zu beteiligen.

 

Die freien Träger von Kindertageseinrichtungen haben in einem Positionspapier ihre Bedenken hinsichtlich einer kommunalen Trägerschaft artikuliert. Die Thematik wurde im Nachgang des Grundsatzbeschlusses im Jugendhilfeausschuss und zweimal ausführlich in der AG nach §78, letztmalig am 26.11.19 erläutert. In diesem Rahmen erfolgte ein konstruktiver Austausch der jeweiligen Gesichtspunkte und ein Werben für die Position des jeweiligen Gegenübers.

r das Gelingen sei eine leistungsstarke Verwaltung und eine Zusammenarbeit, welche von Vertrauen und Verantwortung geprägt sei, erforderlich. Dazu zählen beispielsweise gleiche Standards für kommunale und Einrichtungen in freier Trägerschaft. Im Rahmen einer Verantwortungsgemeinschaft für Eltern und Kinder kann so eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Bildungsinfrastruktur mit erforderlichen Qualitätsstandards ausgebaut werden.

 

Der Entwurf der vorliegenden Mitteilungsvorlage wurde dem Sprecherrat im Vorfeld zur Kenntnis gegeben. Daraus ergaben sich Anmerkungen die zum Teil in der nun vorliegenden Fassung Berücksichtigung finden. Die Stellungnahme kann der Anlage 2 entnommen werden. Der Anlage 3 kann das Positionspapier der Liga entnommen werden.

 

4. (Steuer)rechtliche Bewertung und Auswirkung des Vorgehens

(Es ist davon auszugehen, dass die LHP mit dem Betreiben und Unterhalten von Kindertageseinrichtungen als „Betrieb gewerblicher Art“ (BgA) tätig ist mit den dazu gehörigen steuerlichen Wirkungen)

 

Die LHP wäre mit dem Unterhalten von gebührenpflichtigen Kindertagesbetreuungsstandorten nicht hoheitlich, sondern als Betrieb gewerblicher Art (BgA) tätig. Für die Einordnung als Betrieb gewerblicher Art kommt es weder darauf an, ob eine Absicht besteht Gewinn zu erzielen, noch ob eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfolgt. Maßgeblich ist, dass es sich bei den Kindertagesstätten im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 6 Körperschaftsteuergesetz (KStG) i.V.m. § 4 KStG um Einrichtungen handelt, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der LHP wirtschaftlich herausheben, also der Jahresumsatz (netto) den Betrag von 35.000 EUR nachhaltig übersteigt.

 

Aus der Einordnung als Betrieb gewerblicher Art resultiert zum anderen eine Körperschaftsteuerpflicht. Sofern der Betrieb gewerblicher Art mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, bestünde insoweit auch eine Gewerbesteuerpflicht nach § 2 Gewerbesteuergesetz i.V.m. § 2 Gewerbesteuerdurchführungsverordnung.

 

Kommunale Kitas sind in der Regel dauerdefizitär, so dass keine ertragsteuerlichen Auswirkungen zu erwarten sind.

 

Soweit der „BgA kommunale Kitas“ durch das Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wird, läge ein steuerbegünstigter Zweckbetrieb im Sinne des § 68 Nr. 1 b Abgabenordnung (AO) vor, der von der Körperschaft- und Gewerbsteuer befreit wäre. Formale Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist das Vorliegen einer Satzung, aus der die verfolgten gemeinnützigen Zwecke ersichtlich sind.

 

rperschaftsteuer- und Gewerbesteuerzahlungen sollten sich in beiden Varianten grundsätzlich nicht ergeben.

 

Die Leistungen von Kindertageseinrichtungen sind in der Regel nach § 4 Nr. 25 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit, unter gleichzeitigem Ausschluss des Vorsteuerabzugs. Umsatzsteuerzahlungen sind daher nicht zu erwarten.

 

Da der BgA Subjekt der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer ist, ist der zukünftige „BgA kommunale Kitas“ beim Finanzamt anzumelden. Daraufhin wird eine Steuernummer für ertragsteuerliche Zwecke vergeben. Umsatzsteuerlich wird der Betrieb gewerblicher Art unter der bereits vorhandenen Steuernummer der LHP erfasst. Der Betrieb gewerblicher Art ist verpflichtet, vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen und jährliche Gewinnermittlungen zu erstellen sowie jährliche Ertragsteuer- und Umsatzsteuererklärungen abzugeben.

 

5. Erste konzeptionelle Ansätze für die ersten angedachten Einrichtungen

 

Potsdam ist nach der aktuellen Bevölkerungsprognose weiterhin eine stark wachsende Stadt mit den vielfältigsten Anforderungen an die Kindertagesbetreuung. Dies möchte auch die Landeshauptstadt Potsdam in den kommunalen Kindertageseinrichtungen berücksichtigen und dementsprechende konzeptionell angepasste Kindertagesbetreuungsangebote anbieten.

 

Die Grundlage für das Rahmenkonzept „Kommunale Kindertageseinrichtungen“ bildet das Leitbild der Landeshauptstadt Potsdam. Demnach ist Potsdam eine Stadt für alle, in der es gelingt, förderliche Rahmenbedingungen und ausreichende Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen und somit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.

 

Die Grundlagen der Arbeit und das Bild vom Kind sind zu definieren. Im Rahmenkonzept finden sich Aussagen zu strukturellen Rahmenbedingungen u.a. gesetzliche Grundlagen, eine Vielzahl von bedarfsgerechten Angeboten konzeptioneller Art sowie Mindeststandards für eine gesunde Ernährung und Versorgung.

 

Die Ergebnisse der Arbeit in Kindertageseinrichtungen hängen entscheidend von dem Engagement sowie den persönlichen Fähigkeiten und Stärken des eingesetzten Fachpersonal (pädagogische Fachkräfte, technisches Personal und Verwaltung) ab. Durch den Einsatz multiprofessioneller Teams soll der pädagogische Bildungsauftrag umgesetzt werden. Darüber hinaus sollen die Kindertageseinrichtungen als Ausbildungsorte dienen, um einen Beitrag zur Gewinnung und Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften zu leisten.

 

Ein weiterer Themenschwerpunkt im Rahmenkonzept wird das Qualitätsmanagement sein. Die Formulierung von allgemeinen Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen in der Landeshauptstadt Potsdam befindet sich in Erarbeitung. Dieser Qualitätsrahmen darf sich nicht zwischen dem Gemeindeträger und den freien Trägern unterscheiden.

Bestandteil ist u.a. die Sicherstellung einer sparsamen, wirtschaftlichen Verwendung der zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel.

 

Ergänzend zu den strukturellen Rahmenbedingungen formuliert der zweite Teil des Rahmenkonzeptes die pädagogischen Grundlagen. Hierbei werden u.a.

- der pädagogische Ansatz,

- die Zusammenarbeit mit Eltern,

- die Gestaltung von Übergängen,

- der Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII sowie

- das Beschwerdemanagement

erläutert.

 

Das Leitbild Potsdams besagt, dass Potsdam eine Stadt der Vielfalt, Chancengleichheit und Toleranz ist, was täglich in der inklusiven Arbeit in den Kindertageseinrichtungen umgesetzt werden soll. Auch hier gilt es, den entsprechenden Rahmen der Umsetzung aufzuzeigen.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt befindet sich das Rahmenkonzept „Kommunale Kindertageseinrichtungen in der Landeshauptstadt Potsdam“ im Bereich Kindertagesbetreuung in Erarbeitung. Für die Eröffnung jeder neuen kommunalen Kindertageseinrichtung soll dieses Rahmenkonzept als Orientierung für die pädagogische Arbeit dienen. Ergänzend dazu wird in der Einrichtung eine sozialraumbezogene pädagogische Konzeption erarbeitet und mit dem Team sowie den Eltern weiterentwickelt, so dass die Besonderheit des Standortes individuell festgeschrieben wird.

 

Die Einbringung einer Beschlussvorlage zum Rahmenkonzept ist parallel zur Vorlage zur Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung für Ende 2020 geplant.

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...