Antrag des Ortsbeirates - 20/SVV/0168

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zeitnah die Voraussetzungen für die Errichtung einer Baustraße zur Realisierung der erforderlichen inneren Erschließung sowie der bereits avisierten Bauvorhaben für das im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 129 „rdlich in der Feldmark" liegende Gewerbegebiet prüfen zu lassen.


 

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Erläuterung

Begründung:

Im Februar 2020 beginnen nach Informationen des Erschließungsträgers die Bauarbeiten zur Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen in dem als Gewerbegebiet ausgewiesenen Teilbereich des Bebauungsplans B 129 „rdlich in der Feldmark" im Ortsteil Golm. Der gesamte Baustellenverkehr wird dazu durch die Ortslagen Golm und Eiche geführt. In diesem Zusammenhang bergen u.a., und dies stellt nur eine beispielhafte Aufzählung dar, bereits die

Dimensionierung der Straßen im Alten Rad, die besondere Situation am Schulstandort Eiche in der Kaiser-Friedrich-Straße, der bauliche Zustand der Reiherbergstraße, sowie die begrenzte Durchfahrtshöhe der Unterführung am Bahnhof Golm erhebliches Konfliktpotential.

 

Darüber hinaus wird die Hauptanbindung des künftigen Gewerbegebietes östlich der Bahntrasse ausgebaut und neben einer der beiden stark frequentierten Zufahrten zum Einkaufsmarkt im Kurvenbereich der Karl-Liebknecht-Straße / In der Feldmark angebunden. Etwas weiter südlich befindet sich die Zufahrt zu dem Parkplatz am Bahnhof Golm. Der in Rede stehende Bereich wird in der Folge mit einer Einmündung und zwei Grundstückszufahrten an der betreffenden Straßenseite nach Realisierung des Gewerbegebietes erheblichen Verkehrsbelastungen ausgesetzt sein.

 

Ergänzend ist der Ausbau der fußufigen Anbindung des künftigen Gewerbegebietes vorgesehen, die lt. Bebauungsplan zwischen Einkaufsmarkt und benachbarten „Stadtvillen" dergestalt hergestellt werden soll, dass sie (nur?) im „Havariefall" als Ausweichanbindung fungieren kann.

 

Vor diesem Hintergrund wird der Stellenwert der sogenannten Nordanbindung sehr deutlich, da der gesamte Baustellen- und künftige Ziel- und Quellverkehr nach gegenwärtiger Planung nur über einen sehr sensiblen Einmündungsbereich - Kurve und zwei benachbarte Grundstückszufahrten - abgewickelt werden soll. Dieser Sachverhalt war bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bekannt, die Zustimmung des Ortsbeirates Golm zum B 129 erfolgte daher nur unter der Maßgabe, dass die Nordanbindung, die künftig auch einen besonderen Standortvorteil für das Gewerbegebiet darstellen wird, realisiert wird.

 

Die Nordanbindung, völlig ungeachtet der Priorität für die Realisierung der erforderlichen Planung, kann nur über einen Bebauungsplan entwickelt werden, der ein Zeitfenster von min. 3 - 4 Jahren in Anspruch nehmen wird. Insoweit ist es angezeigt, für den kurzfristig zu erwartenden Beginn des Baustellenverkehrs zur Errichtung der Erschließungsanlagen sowie der folgenden Bauvorhaben temporär eine Baustraße, z.B. im Bereich des vorhandenen Wirtschaftsweges entlang der Bahnlinie, auszuweisen. Im Zuge der Baumaßnahme zur Errichtung der Brücke am Kreisverkehr Golm/Grube/Bornim wurde in einem Teilbereich durch den Landesbetrieb Straßenwesen bereits eine Baustraße errichtet, die möglicherweise im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens errichtet worden und einer Nachnutzung zugänglich sein könnte.

 

Insoweit wird um Prüfung gebeten, unter welchen Voraussetzungen zeitnah eine Baustraße ausgewiesen und ertüchtigt werden kann.


 

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Anlagen

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