Kleine Anfrage - 20/SVV/0177

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Potsdamer Presse war zu entnehmen, dass das Rathaus in seiner bisher größten IT-Krise einige Zeit führungslos war.

 

An wie vielen Tagen waren die drei in dieser bisher größten IT-Krise verantwortlichen Führungskräfte des Rathauses nicht im Dienst?

 

Das Rathaus war während der Bewältigung der Folgen eines Cyberangriffs zu keiner Zeit führungslos. Die Stellvertretung des Hauptverwaltungsbeamten ist durch die Beigeordneten entsprechend § 56 Abs. 2 BbgKVerf. geregelt und war zu jeder Zeit sichergestellt.

 

Zu den Urlaubszeiten des Oberbürgermeisters und des Geschäftsbereichsleiters 5 als Leiter des IT-Verwaltungsstabes ist festzuhalten:

 

Der Oberbürgermeister war an fünf Arbeitstagen im Februar im Urlaub. Er hat sich täglich durch telefonische Updates der amtierenden Leitung des Verwaltungsstabes über die aktuelle Lage informieren lassen. Darüber hinaus bestand telefonisch direkter Kontakt zum Leiter des Fachbereichs 54 sowie zum Leiter des Bereichs 511. Der Geschäftsbereichsleiter 5 war als Leiter des Verwaltungsstabes an drei Arbeitstagen im Februar nicht im Dienst. Seine Stellvertretung in der Leitung des Stabes war jederzeit sichergestellt.

 

Zuständigkeit: ro des Oberbürgermeisters

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