Antrag - 19/SVV/1198
Grunddaten
- Betreff:
-
Hallenwart Da-Vinci-Gesamtschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktion der Freien Demokraten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.12.2019
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04.03.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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17.12.2019
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11.02.2020
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Erledigt
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Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service
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Vorberatung
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13.02.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. für die Sporteinrichtungen der Da-Vinci-Gesamtschule soll geprüft werden, ob die Stelle eines Hallenwartes geschaffen und schnellstmöglich besetzt werden kann. Der Hallenwart soll primär in der außerschulischen Zeit, also wochentags ab 16:30 Uhr und am Wochenende tagsüber und abends tätig sein, aber auch im Schulbetrieb ansprechbar und tätig sein. Vorgeschlagen wird zunächst eine Teilzeitbeschäftigung.
2. Mit Inbetriebnahme der Schule „Am Schloss“ soll dann geprüft werden, ob diese Stelle so aufgestockt werden kann, dass der Hallenwart beide Einrichtungen betreuen kann, da diese fußläufig voneinander entfernt liegen werden.
3. Es soll geprüft werden, inwieweit ehrenamtliche Kräfte unter der Leitung des Hallenwartes zur Unterstützung eingebunden werden können.
Erläuterung
Begründung:
Insbesondere die Sporthallen und -anlagen der Da-Vinci-Schule sind derzeit durch den Betrieb von drei Schulen auf dem Gelände erheblichem Druck ausgesetzt, jedes freie Zeitfenster wird genutzt. In der Folge entsteht ein erhöhter Verschleiß.
Zusätzlich sind die Sporteinrichtungen der Schule vielfach und intensiv von Vereinen außerhalb der Schulzeiten genutzt, vorwiegend werktags am Nachmittag bis abends und an den Wochenenden. Dabei kommt es leider häufig zu zweckentfremdeten Nutzungen und unsachgemäßem Gebrauch, der sich oft nur auf Unwissenheit der Nutzenden begründet.
Ein verantwortlicher Hallenwart versteht sich als steuernde Kraft. Er sorgt für den sorgsamen und bestimmungsgemäßen Gebrauch der Einrichtungen und des Materials und ist, gerade in den außerschulischen Zeiten, vor Ort anwesender Ansprechpartner, der die Nutzer einweist und auf Bedarfe reagieren kann.
Die beantragte Maßnahme soll verhindern, dass die neu entstandenen Anlagen frühzeitig Schaden nehmen und so langfristig zu erheblichen Mehrkosten führen. Um den regulären Schulsport wie auch die Nutzung durch außerschulische Sporttreibende in bisheriger Qualität zu erhalten, ist die Anstellung einer vor Ort aktiven und verantwortlichen Person sehr empfehlenswert.
Sobald die Schule „Am Schloss“ in Betrieb geht, könnte der Hallenwart die Sporteinrichtungen beider Schulen betreuen. Wegen der unmittelbaren Nähe wären dann Synergien zu erwarten.
Um Kosten zu sparen, kann, wo die Möglichkeit besteht, eine zusätzliche Unterstützung durch ehrenamtliche Mitarbeiter erwogen werden. Diese könnten allerdings nur unter der Leitung des verantwortlichen Hallenwartes tätig werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20 kB
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