Antrag - 19/SVV/1412
Grunddaten
- Betreff:
-
Video-Dolmetschen in der Ausländerbehörde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
29.01.2020
| |||
|
04.03.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
|
Vorberatung
|
|
|
18.02.2020
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass in der Ausländerbehörde künftig
Beratungsgespräche, Belehrungen, Hinweise zu Mitwirkungspflichten und alle anderen Amtshandlungen in einer Sprache vorgenommen werden, die die Kund*innen der Ausländerbehörde verstehen.
Dazu sind folgende Maßnahmen umzusetzen:
1. Bei Bedarf (z.B. bei offensichtlichen Verständigungsproblemen oder auf ausdrücklichen Wunsch) sollen mündliche Übersetzungen durch den Einsatz von Videodolmetscher*innen angeboten werden.
2. Falls die technischen Voraussetzungen für den Einsatz von Videodolmetsch-Diensten in der Ausländerbehörde noch nicht gegeben sind, sind diese unverzüglich zu schaffen.
3. Das Angebot des Videodolmetschens soll durch mehrsprachige Aushänge in der Ausländerbehörde transparent gemacht werden.
4. Der Einsatz von Kindern und Jugendlichen als Sprachmittler*innen soll künftig untersagt werden.
Der Oberbürgermeister soll die Stadtverordneten über die ergriffenen Maßnahmen im April 2020 unterrichten.
Erläuterung
Begründung:
In vielen Behörden Deutschlands ist der Einsatz von Videodolmetscher*innen bereits zum Standard geworden. Hiermit kann flexibel und schnell auf 54 Sprachen zurückgegriffen werden, ohne zusätzliche Termine mit Dolmetschern zu vereinbaren. Auch in der Stadtverwaltung Potsdam werden in mehreren Bereichen der Stadtverwaltung bereits seit mehreren Jahren ein Video-Dolmetscherdienst genutzt.
Es ist naheliegend, dass ein solches Angebot auch in der Ausländerbehörde (ABH) erforderlich ist. Dort müssen rechtlich sehr komplizierte Sachverhalte verständlich vermittelt und genau wiedergegeben werden. Für eine fehlerfreie Verständigung ist ein Sprachniveau in der deutschen Sprache notwendig, das gerade in den ersten Jahren nach der Ankunft von den Besucher*innen der Ausländerbehörde nicht als Standard vorausgesetzt werden kann (B2 oder C1).
Missverständnisse in der Kommunikation haben existenzielle Folgen für weitere Perspektiven im Aufenthaltsrecht, für die finanzielle Absicherung, für den Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Bildung und für Entscheidungen in der Familienzusammenführung.
Da die Ausländerbehörde in Einladungen dazu auffordert, selbst Sprachmittler*innen mitzubringen, greifen viele Kund*innen der ABH bei Terminen in der Behörde auf ihre Kinder zurück. Häufig sind Minderjährige mit dieser Situation überfordert. Sie werden in sehr intime Angelegenheiten von Familienangehörigen hineingezogen, in Loyalitätskonflikte gebracht oder durch die Schilderung von Kriegserlebnissen und Gewalterfahrungen re-traumatisiert. Das Dolmetschen von Sachverhalten, die für ihre Familie von existenzieller Bedeutung sind, stellt regelmäßig eine Überforderung für Kinder dar. Daher sollte auf die Mitwirkung minderjähriger Familienangehöriger generell verzichtet werden.