Anfrage - 20/SVV/0184

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Landeshauptstadt Potsdam hat vor dem Verwaltungsgericht Potsdam eine schwere Niederlage zu ihrer seit Jahren geübter Praxis, mit hohen Gebühren für die Trinkwasserlieferungen und Abwasserentsorgung andere Töchter der SWP quer zu subventionieren und die Kosten der Rekommunalisierung zu tragen. Auch sind die Kosten für Sponsoring und das Stadtwerkefest umstritten.

 

Zur Kontrolle des Oberbürgermeisters frage ich:

 

Aus welchen guten Gründen hat der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam nicht vorläufige Kostenbescheider den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 erlassen?

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