Anfrage - 20/SVV/0221

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Seit 2013 gibt es Bemühungen in der Landeshauptstadt, an und in den Haltestellen des ÖPNV ein Rauchverbot einzuführen. Die notwendige Grundlage kann durch eine landesrechtliche Regelung geschaffen werden. Jetzt hat der Landtag auf der Basis eines Antrags der Linksfraktion einen Prüfauftrag an die Landesregierung ausgesprochen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie wird sich die Landeshauptstadt an dem Prüfverfahren des Landes zur Einführung eines Rauchverbots an und in Haltestellen des ÖPNV beteiligen?

 


 

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