Beschlussvorlage - 20/SVV/0224

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlungge beschließen:


Die Landeshauptstadt Potsdam tritt dem Verein Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V. als Gründungsmitglied bei.

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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

Das Kommunale Nachbarschaftsforum Berlin-Brandenburg plant zum Ende des I. Quartals 2020 die Gründung des Vereins: Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V.

Das KNF ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Berliner Bezirke und Brandenburger Kommunen im Kernraum der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und bildet seit Mitte der 1990er Jahre den Rahmen für den partnerschaftlichen Dialog zu Fragen der Stadt-Umland-Entwicklung.

Das Kommunale Nachbarschaftsforum ist aktuell das einzige gesamtregionale länderübergreifende Austauschforum für Berlin und die angrenzenden Kommunen im Land Brandenburg und kann auf eine bemerkenswerte Entwicklung in den letzten Jahren zurückblicken. Über die KNF-Jahresthemen und -Jahreskonferenzen, den hierbei verfassten Positionen und Fachbeiträgen wird das KNF auf Landesebene, in den Regionen und Kreisen sowie bei Verbänden und Vereinen als wichtiger Partner wahrgenommen und akzeptiert.

Anfang 2017 bildete sich die Anliegengruppe KNF Quo Vadis, in der Möglichkeiten für die Weiterentwicklung des KNF unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen ermittelt und aufgezeigt wurden. Eindeutiges Ergebnis war die Empfehlung zur Gründung eines Vereins.

Die Vereinsgründung sowie Satzungsentwürfe wurden in 2019 mit den Mitgliedern des KNF in den vier Arbeitsgemeinschaften diskutiert sowie Hinweise und Empfehlungen zu Satzung und Beitragsordnung gegeben. Die Resonanz in den vier teilräumlichen Arbeitsgemeinschaften war positiv, so dass die Vorsitzenden des KNF im August 2019 beschlossen, den Verein Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V. zu gründen.

Der Verein ist für viele Vorhaben förderantragsberechtigt bzw. kann für einzelne Aufgaben zweckgebundene Zuschüsse von Landesbehörden o.ä. erhalten. Somit bestehen vielfältige Möglichkeiten, durch die Akquise von Förder- und Finanzmitteln innovative Lösungsansätze und Modellvorhaben zu erproben sowie bei gemeinsamen Vorhaben zusätzliche Finanzierungsoptionen zu erschließen. Der Verein kann als Projektträger gemeinsame Projekte verantworten, d.h. initiieren, begleiten, durchführen und im Nachgang die gewünschten Ergebnisse im Blick behalten.

Durch die Gründung eines Vereins soll eine passende Trägerstruktur geschaffen werden, die das KNF auf eigene Füße stellt, selbstständiges Handeln ermöglicht, sich durch eine strategische Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Gehör und Stimme verschafft, und somit die kommunalen Belange und Interessen der Berliner Bezirke und Brandenburger Kommunen im Kernraum der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg besser bei den jeweiligen Adressaten vertritt.

Die Unterstützung des KNF bzw. der länderübergreifenden und interkommunalen Zusammenarbeit ist in den aktuellen bzw. neuen Koalitionsverträgen der Berliner und Brandenburger Landesregierung enthalten.

Die räumlichen und funktionalen Verflechtungen zwischen den Kommunen und zu Berlin werden mit dem weiter anhaltenden Wachstum immer intensiver. Fragen zu Standortentscheidungen und -ent-wicklungen für Wohnen, Verkehr, Gewerbe, Frei- und Grünräume, Bildung, Betreuung, Handel, Versorgung etc. bedürfen mehr denn je über die formelle Planung hinaus engere Abstimmungen untereinander und gemeinsam getragene Lösungen. Erste Ansätze werden bspw. mit der Erarbeitung regionaler Entwicklungskonzepte an einzelnen Siedlungsachsen sowie mit länderübergreifenden und interkom­munalen Modellvorhaben erprobt sowie durch die Länder unterstützt. Das KNF begleitet diese Prozesse und die Kommunikation zwischen den Kommunen sowie der Regionalplanung und den beiden Ländern.

 

Mit der Gründung eines Vereins bleiben die vorhandenen Qualitäten des KNF (nachbarschaftlicher Austausch, vertrauensvoller Dialog auf Augenhöhe, kommunaler Zusammenhalt usw.) bewahrt und gestärkt. Zugleich können die mit einem Verein verbundenen Vorteile genutzt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Bildung eines leistungsstarken und selbstständig agierenden Vorstands als zentrale Vernetzungs- und Koordinierungsfunktion für die Kommunen und Berliner Bezirke, der über die allgemeine Netzwerkarbeit hinaus konkrete Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die Kommunen bietet. Der Vorstand kann durch eine Geschäftsstelle unterstützt werden.

Mit der Umsetzung eigener Projekte, durch Aufbereitung, Bereitstellung und Vermittlung von Daten­grundlagen, methodischen Ansätzen oder übertragbaren Verfahrensweisen werden der Wissens- und Erfahrungsaustausch gefördert und die Kommunen bei ihren kommunalen Aufgaben gezielt unterstützt. Verwaltungshandeln wird unterstützt; personelle und finanzielle Kapazitäten in den Kommunen werden entlastet.

Der Verein unterstützt und begleitet bei der Ermittlung, Ansprache und Gewinnung von Partnern und Akteuren aus der Region, aus unterschiedlichen Fach- bzw. Landesverwaltungen. Hierüber können Abstimmungs-und Beteiligungsprozesse organisiert und damit konsensfähige Lösungen und Entscheidungen interkommunal und länderübergreifend herbeigeführt werden.

Durch die Mitwirkung im Verein bzw. durch die Tätigkeit oder Entscheidungen des Vereins werden die rechtlichen Interessen und Zuständigkeiten der einzelnen Mitglieder nicht beeinträchtigt, oder Beschlussfassungen der kommunalen Gebietskörperschaften berührt bzw. in Frage gestellt. Dazu wird sich der Vorstand des Vereins eine Geschäftsordnung geben, die von der Mitgliederversammlung bestätigt werden muss. Die Geschäftsordnung soll u.a. die Herbeiführung von und den Umgang mit Beschlüssen des Vorstandes, deren Umsetzung sowie die Kommunikation gegenüber und die Zusammenarbeit mit Dritten regeln.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Mit dem Beitritt sind zukünftig jährlich Vereinsbeiträge in Höhe von 10.000 Euro zu leisten.

Dieses ist in der Haushaltsplanung des GB 4 abgesichert.

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Anlagen

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