Antrag - 20/SVV/0175
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung nicht zurückgeforderter Kita-Elternbeiträge
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Gestoppt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.03.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Finanzmittel, die für die Rückzahlung überhöhter Kita-Elternbeiträge vorgesehen oder zugesagt waren, aber aus verschiedenen Gründen nicht abgerufen werden, sollen vollständig für Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsqualität in den Kindertagesstätten ausgegeben werden.
Der Jugendhilfeausschuss wird beauftragt, ein Vergabeverfahren zu entwickeln, welches die nötigen Details transparent und verbindlich regelt. Dieser Vorschlag soll der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Erläuterung
Begründung:
In der Landeshauptstadt Potsdam wurden in den Jahren 2015-2018 überhöhte Kita-Elternbeiträge erhoben. Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, einen Teil der überhöhten Beiträge zurückzuzahlen. Dafür wurde ein Antragsverfahren entwickelt, nach dem eingehende Anträge betroffener Eltern geprüft und Geldbeträge erstattet werden.
Die Umlage überhöhter Personalkostenanteile auf die Kita-Elternbeiträge hat zu Protesten betroffener Eltern und zu einem Vertrauensverlust gegenüber der Stadtverwaltung und den Stadtverordneten geführt.
Es wäre ein starkes politisches Zeichen, wenn die Stadtverordneten dafür Sorge tragen, dass die Stadtkasse nicht dadurch entlastet wird, dass der für die Rückzahlung vorgesehene Betrag nicht vollständig ausgezahlt wird. Daher schlagen wir vor, den Restbetrag für Maßnahmen zu verwenden, mit denen die Betreuung in den Kitas qualitativ verbessert werden kann.
Denkbar ist eine Verwendung dieser Mittel für kleinere bauliche Maßnahmen (z.B. Aufwertung von Spielbereichen, Speiseräumen und Außenanlagen), aber auch für zusätzliche Beratungs-, Förder-, und Inklusionsangebote (z.B. Elterncafés, zusätzliche Sport- und Bewegungskurse oder Abbau von Barrieren in Eingangsbereichen und Sanitäranlagen).
Der Jugendhilfeausschuss kann zur Vergabe der Gelder ein geeignetes Verfahren entwickeln und auch einen Vorschlag zur Zusammensetzung eines Vergabegremiums erarbeiten.