Anfrage - 20/SVV/0273

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gebührensatzungen für Trinkwasser und Schmutzwasser sind vom Verwaltungsgericht Potsdam als rechtsfehlerhaft bewertet worden. Haus und Grund sowie die Potsdamer Freien hler haben empfohlen, gegen die Ende Januar 2020 verschickten Gebührenbescheide für 2019 Widersprüche einzulegen.

 

Zur Kontrolle des Oberbürgermeisters frage ich:

 

Welche Geldsumme muss die Landeshauptstadt Potsdam erstatten, wenn die Widersprüche erfolgreich sind?

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