Anfrage - 03/SVV/0216
Grunddaten
- Betreff:
-
Landeszuweisungen für das Hans-Otto-Theater
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Dr. Karin Schröter, PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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02.04.2003
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Beschlussvorschlag
Mit der
Haushaltsatzung und dem HSK sind auch für das Hans-Otto-Theater eingeschränkte
finanzielle Bedingungen entstanden. Die städtischen Mittel für das
Hans-Otto-Theater sind zugleich Bestandteil des Theater- und
Orchestervertrages, deren Höhe mit der Bereitstellung von Landesmitteln
korrespondiert.
Ich frage
den Oberbürgermeister:
Welche
Konsequenzen haben die nun abgesenkten auszureichenden Mittel für das
Hans-Otto-Theater in Bezug auf die Beträge der Landesmittel?
Antwort:
In der am 5.03.2003
beschlossenen HH-Satzung ist für das HOT ein städtischer Zuschuss i.H.v.
4.000.000,00 € enthalten. Das bedeutet gegenüber 2002 eine Reduzierung um
253.900,00 €.
Dafür setzt sich die Stadt
ein, dem HOT Mietfreiheit für die Objekte in der Schiffbauergasse zu gewähren.
Die bisher zu zahlende Miete in Höhe von 354.361,15 € bräuchte so vom HOT nicht
mehr aufgebracht werden. Da eine Mietfreiheit das Treuhandvermögen schmälert,
ist diese der Stadt anzurechnen und
als unbare Förderung der Stadt für das HOT anzusehen.
Das würde bedeuten, dass
dem HOT zur Sicherung des Spielbetriebes in 2003 gegenüber 2002 ca. 100.000,00
€ mehr an städtischer Förderung zur Verfügung stünden. Das HOT ist damit in der
Lage, ca. 50 % der in 2003 aktuell gewordenen Tariferhöhungen aufzufangen.
Hinsichtlich der in der
HH-Satzung enthaltenen 7,5%igen Bewirtschaftungssperre sowie der im HSK mit der
Maßnahme A 15 für das HOT enthaltenen Reduzierung des Zuschusses der Stadt um
jeweils 3 % zum Vorjahr in 2004, 2005 (progressive Kürzung) sind keine
unmittelbaren direkten Auswirkungen auf den Landeszuschuss zu erwarten, da das MWFK
seinen Zuschuss als Festbetragsfinanzierung auf die Gesamtkosten ausreicht.
Eine Kürzung des
städtischen Zuschusses hat somit nicht automatisch eine anteilige Kürzung der
Landesmittel zur Folge, dient dem Land jedoch oft als
Argumentationsgrundlage, wenn
landesseitig Sparmaßnahmen notwendig werden.