Anfrage - 03/SVV/0216

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit der Haushaltsatzung und dem HSK sind auch für das Hans-Otto-Theater eingeschränkte finanzielle Bedingungen entstanden. Die städtischen Mittel für das Hans-Otto-Theater sind zugleich Bestandteil des Theater- und Orchestervertrages, deren Höhe mit der Bereitstellung von Landesmitteln korrespondiert.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Konsequenzen haben die nun abgesenkten auszureichenden Mittel für das Hans-Otto-Theater in Bezug auf die Beträge der Landesmittel?

 

 

Antwort:

 

In der am 5.03.2003 beschlossenen HH-Satzung ist für das HOT ein städtischer Zuschuss i.H.v. 4.000.000,00 € enthalten. Das bedeutet gegenüber 2002 eine Reduzierung um 253.900,00 €.

Dafür setzt sich die Stadt ein, dem HOT Mietfreiheit für die Objekte in der Schiffbauergasse zu gewähren. Die bisher zu zahlende Miete in Höhe von 354.361,15 € bräuchte so vom HOT nicht mehr aufgebracht werden. Da eine Mietfreiheit das Treuhandvermögen schmälert, ist diese der Stadt anzurechnen und  als unbare Förderung der Stadt für das HOT anzusehen.

Das würde bedeuten, dass dem HOT zur Sicherung des Spielbetriebes in 2003 gegenüber 2002 ca. 100.000,00 € mehr an städtischer Förderung zur Verfügung stünden. Das HOT ist damit in der Lage, ca. 50 % der in 2003 aktuell gewordenen Tariferhöhungen aufzufangen.

 

Hinsichtlich der in der HH-Satzung enthaltenen 7,5%igen Bewirtschaftungssperre sowie der im HSK mit der Maßnahme A 15 für das HOT enthaltenen Reduzierung des Zuschusses der Stadt um jeweils 3 % zum Vorjahr in 2004, 2005 (progressive Kürzung) sind keine unmittelbaren direkten Auswirkungen auf den Landeszuschuss zu erwarten, da das MWFK seinen Zuschuss als Festbetragsfinanzierung auf die Gesamtkosten ausreicht.

 

Eine Kürzung des städtischen Zuschusses hat somit nicht automatisch eine anteilige Kürzung der Landesmittel zur Folge, dient dem Land jedoch oft als Argumentationsgrundlage,  wenn landesseitig Sparmaßnahmen notwendig werden.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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