Beschlussvorlage - 20/SVV/0295

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bis zum Frühjahr 2023 soll in einem mehrstufigen Verfahren und unter Wahrung der Eigentumsrechte und Nutzendeninteressen, ein inhaltliches und gestalterisches Konzept für den Bereich bzw. die Standorte Garnisonkirche und Rechenzentrum erarbeitet werden.

 

Vier Phasen sind von Juni 2020 bis Frühjahr 2023 vorgesehen:

 

 

  1. Phase: Abstimmung eines mehrstufigen Verfahrens mit Eigentümern und Nutzenden bis Juni 2020

 

Der Oberbürgermeister wird in seiner Funktion als Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Garnisonkirche und als Gesellschaftervertreter in der ProPotsdam beauftragt, mit den Eigentümern der Grundstücke an den Standorten Garnisonkirche und Rechenzentrum und den jeweiligen Nutzenden ein mehrstufiges Verfahren für die Erarbeitung eines Nutzungs- und Gestaltungskonzeptes für den Bereich Garnisonkirche/Rechenzentrum abzustimmen.

 

Der Bereich setzt sich im engeren Sinn aus dem in Errichtung befindlichen Turm der Garnisonkirche, dem Grundstück des ehemaligen Kirchenschiffs der früheren Garnisonkirche und dem Rechenzentrum zusammen. Der inhaltlich und gestalterisch zu betrachtende Bereich kann aus konzeptionellen Überlegungen darüber hinaus erweitert werden.

 

Das Verfahren soll der Stadtverordnetenversammlung im Juni 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Als Zielstellungen für das Verfahren zur Erarbeitung eines inhaltlichen Konzeptes und eines gestalterischen Konzeptes gelten die für Phase 2 und Phase 3 beschriebenen und durch die Stadtverordnetenversammlung gesetzten Vorgaben.

 

  1. Phase: Erstellung eines inhaltlichen Konzeptes bis Januar 2021

 

Ziel des mehrstufigen Verfahrens ist es, bis zum Januar 2021 ein inhaltliches Konzept für den Bereich mit den Eigentümern, Nutzenden und der Stadtgesellschaft zu erarbeiten und der SVV zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Grundlagen für die Erstellung sind die Vorstellungen der Eigentümer und Nutzenden, die weiteren inhaltlichen Nutzungsvorschläge aus der Anhörung des Hauptausschusses zur Drucksache 19/SVV/1166 vom 24.01.2020. Das inhaltliche Konzept soll einen Vorschlag für ein zukünftiges Trägerschaftsmodell enthalten.

 

Bei der Erarbeitung des inhaltlichen Konzeptes sollen weitere Gedenkstätten-, Lern-, Jugendbildungs- und Museumsstandorte in der Landeshauptstadt Potsdam mit einbezogen werden, um Synergien zu nutzen und Konkurrenzen zu vermeiden.

 

 

  1. Phase: Erstellung eines gestalterischen Konzeptes auf Grundlage des inhaltlichen Konzeptes bis Sommer 2022

 

Ziel des mehrstufigen Verfahrens ist es ferner, aufbauend auf den inhaltlichen Konzeptvorstellungen bis zum Sommer 2022 ein städtebauliches Konzept mit gestalterischen Vorgaben für den Bereich Garnisonkirche/Rechenzentrum zu erarbeiten und mit den Eigentümern, Nutzenden abzustimmen und diese mit der Stadtgesellschaft zu diskutieren. Es sollen im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens Varianten eingeholt werden, auf deren Grundlage ein von Eigentümern, Nutzenden und Stadtgesellschaft akzeptierter städtebaulicher und gestalterischer Entwurf gesucht werden kann.

 

Grundlagen für die zukünftige Gestaltung bilden dabei

 

-          das nach Abschluss der inhaltlichen Diskussion vorliegende inhaltliche Konzept für den Bereich Garnisonkirche/Rechenzentrum,

-          der auf der Grundlage der erteilten Baugenehmigungen wiedererrichtete Turm der Garnisonkirche,

-          das Ziel eines weitestgehenden oder vollständigen Erhalts des Rechenzentrums,

-          eine der entwickelten Nutzungskonzeption folgende bauliche Gestalt für das Gesamtareal Garnisonkirche/Rechenzentrum

 

Das gestalterische Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung im Sommer 2022 zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

  1. Phase: Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der konzeptionellen Entscheidungen bis Frühjahr 2023

 

 

Nach Vorliegen der Entscheidung zum Gesamtkonzept wird die Stadtverordnetenversammlung in gesonderter Beschlussfassung den Oberbürgermeister beauftragen, die auf der Grundlage des Konzeptes zu treffenden baurechtlichen Beschlüsse zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung bis zum Frühjahr 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Beschlussvorlage 19/SVV/1166 (alt) hat neue Möglichkeiten des Diskurses zur Entwicklung des Standortes Garnisonkirche/Rechenzentrum eröffnet. Mit dieser Drucksache hat der Oberbürgermeister auf die bestehenden Beschlusslagen der Stadtverordnetenversammlung hingewiesen und die Notwendigkeit einer neuen Entscheidungsfindung für die inhaltlichen Ziele der Landeshauptstadt Potsdam an diesem Standort, für die sich der städtische Vertreter im Kuratorium der Stiftung Garnisonkirche Potsdam einsetzen soll, begründet.

 

Der Oberbürgermeister hat darauf hingewiesen, dass die starke Kontroverse um den Wiederaufbau der Garnisonkirche mit ihrer verhängnisvollen nationalsozialistischen Vergangenheit nicht darüber hinwegtäuschenrfe, dass die NS-Stadtgeschichte Potsdams noch nicht ausreichend aufgearbeitet ist.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam trägt deswegen eine Verantwortung zur Öffnung und Beförderung einer breit angelegten Auseinandersetzung mit der Geschichte, insbesondere mit der nationalsozialistischen Vergangenheit. Sie muss gleichzeitig darauf hinwirken, dass unumkehrbare inhaltliche Brüche mit der Geschichte der Kirche durch eine Nutzung des Grundstücks des ehemaligen Kirchenschiffs erreicht werden. Nur so kann nicht nur eine intensive Auseinandersetzung mit dem historischen Ort als Exempel deutscher Geschichte befördert werden. Mehr noch hat es darum zu gehen, aus der Vergangenheit Wege der Verantwortung und des demokratischen Zusammenhalts für die Gegenwart und Zukunft aufzuzeigen, insbesondere für die nachwachsende Generation.

 

Aus diesem Grund hat der Oberbürgermeister vorgeschlagen, Gespräche mit der Stiftung Garnisonkirche und der Fördergesellschaft für den Wiederaufbau der Garnisonkirche über die zukünftige Nutzung des Grundstücks des ehemaligen Kirchenschiffs als Demokratiezentrum nach dem Vorbild der Europäischen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar (EJBW) zu führen.

 

Dieser Vorschlag wurde in der öffentlichen Debatte breit diskutiert. Darüber hinaus hat der Oberbürgermeister viele Einzelgespräche mit Interessengruppen geführt, die ihre Positionen schließlich in einer Anhörungssitzung des Hauptausschusses am 24. Januar 2020 darlegen konnten.

 

Im Einzelnen haben sich im Rahmen der Anhörung folgende Institutionen geäert:

 

-          Stiftung Garnisonkirche Potsdam

-          R e.V.

-          rdergesellschaft für den Wiederaufbau der Garnisonkirche

-          Verein zur Förderung antimilitaristischer Traditionen in der Landeshauptstadt Potsdam

-          Evangelischer Kirchenkreis Potsdam

-          rgerinitiative für ein Potsdam ohne Garnisonkirche

-          Mitteschön!

-          Profilgemeinde „die Nächsten“

-          Stadtjugendring Potsdam

 

Im Verlauf der Anhörung ist ersichtlich geworden, dass es mehrheitlich geteilte Position ist, als Grundlage für eine Kompromissfindung die Eigentumsverhältnisse, die Nutzendeninteressen und rechtlichen Rahmenbedingungen anzuerkennen.

 

Im Ergebnis der Anhörung ist festzuhalten, dass sich die zivilgesellschaftlichen Akteure eine Öffnung des Diskurses über die zukünftige Nutzung des Standortes wünschen und die Nutzungsvorstellungen zur Kompromissfindung am Standort geeignete Beiträge leisten können. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht weitere Gedenkstätten-, Lern-, Jugendbildungs- und Museumsstandorte der Stadt in die Überlegungen miteinzubeziehen.

 

Um einen Weg der Kompromissfindung zu eröffnen, muss in einem ersten Schritt ein geeignetes Verfahren erarbeitet werden, um dann Inhalt und Gestalt des Bereiches Garnisonkirche/Rechenzentrum bis zum Frühjahr 2023 gemeinsam erarbeiten zu können.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für das beschriebene Verfahren ab Phase 2 lassen sich erst im Rahmen des Abstimmungsprozesses in Phase 1 ermitteln. Gleiches gilt für Phase 3 im Anschluss an Phase 2. Die finanziellen Auswirkungen sind dementsprechend in den jeweiligen Beschlussvorlagen für die SVV darzustellen. 
 

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Anlagen

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