Antrag des Ortsbeirates - 20/SVV/0311

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt mitzuteilen, ob an einer Prüfung zur Errichtung einer Bioabfallvergärungsanlage im Ortsteil Satzkorn oder im Geltungsbereich des Friedrichsparks seitens der Stadtverwaltung weiterhin festgehalten wird oder nicht.

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Erläuterung

Begründung:

Bereits mit der Drucksache 16/OBR/0034 hat der Ortsbeirat Satzkorn einen Beschluss gegen den Bau einer Bioabfallvergärungsanlage am Klärwerk Satzkorn und im Friedrichspark gefasst.

 

Der Flächennutzungsplan stellt unter anderem dar, dass die historischen Strukturen und Bezüge im Bereich Satzkorn zu sichern sind. Ziele sind die Aufwertung und Entwicklung des Landschaftsbildes und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes unter Beibehaltung des Freiraumverbundes durch Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft.

 

Die Einwohner von Satzkorn sind durch mangelnde Transparenz bei Entscheidungen/Genehmigungsverfahren zu Baumaßnahmen im Ortsteil sehr beunruhigt.

 

Der Ortsbeirat ist über das Ergebnis der Prüfung zur nächsten Ortsbeiratssitzung am 23.04.2020 zu informieren.

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