Beschlussvorlage - 03/SVV/0211

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam.

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Erläuterung

Die vorliegende Fassung der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam beinhaltet die erforderlichen Änderungen und Ergänzungen zu der durch Beschluss der StVV vom 18.12.2002 verabschiedeten Satzung, mit der die Aufhebung und Neufassung der Straßenreinigungssatzung vom 22.11.2001 und der ersten Änderungssatzung vom 24.07.2002 erfolgte.

 

Da Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsgebührensatzung hinsichtlich des Umfanges der Reinigung und des Winterdienstes inhaltlich übereinstimmen müssen, war die Straßenreinigungssatzung vom 18.12.2002 ebenfalls rückwirkend zum 01.01.2003 anzupassen. Die insoweit vorgenommenen Änderungen zu den Reinigungsklassen stellen keine höhere Belastung für die Reinigungspflichtigen dar, so dass die Rückwirkung keine größere Beschwer für die Reinigungspflichtigen mit sich bringt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die sich aus Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung ergebenden Kosten wirken sich wie folgt auf den Haushalt der Landeshauptstadt aus:

 

HST                      Bezeichnung                                  HH-Ansatz 2003

 

67500-11100        Straßenreinigungsgebühren             2.368.500 Euro

67500-67560        Reinigungsleistung ges.                   2.350.000 Euro

                                                                                         - 114.400 Euro *

67500-67565        Deponierung                                       373.000 Euro

67500-67900        Innere Verrechnung                            837.900 Euro

KrE Straßenreinigung im

UA 67500              Einnahmen                                     2.368.500 Euro

                              Ausgaben                                      3.446.500 Euro

                              Zuschuss                                       1.078.000 Euro

 

                             

* Minderausgaben durch im Januar und Februar 2003 entfallene Reinigungsleistungen.

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Anlagen

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