Antrag - 20/SVV/0162

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die baulich eingerichtete Querung der Hegelallee vor dem Werner-Alfred-Bad auf folgende Punkte zur Verkehrssicherheit von Fußnger*innen prüfen zu lassen:

 

  1. Dauerhafte oder temporär geschwindigkeitsreduzierte Strecke (Tempo 30 km/h)
  2. Einrichtung eines allgemeinen Gefahrzeichens 133 (Fußnger)
  3. Errichtung entsprechender Markierung auf der Fahrbahn.

 

Über das Ergebnis ist der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität (KUM) in Kenntnis zu setzen.

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Erläuterung

Begründung:

Die Querung an o.g. Gefahrenstelle ist hinlänglich bekannt. An dieser Stelle wurde richtigerweise eine Mittelinsel als Querungshilfe eingerichtet, um das Passieren ggf. in zwei Abschnitten zu ermöglichen. Für zu Fuß Gehende aus unserer Sicht unzureichend und das aus folgenden Gründen:

  1. Im nahen Umfeld befindet sich das Werner Alfred Bad, das als zentrales Gesundheitszentrum werktäglich von vielen Patieten*innen, teilweise mit Gehhilfen aufgesucht wird.
  2. Im selben Gebäude firmiert ein großer Naturkostladen, der werktags von zahlreicher Kundschaft frequentiert wird.
  3. Hinter dem Bad befindet sich das Altenwohnheim ProCurand Seniorenresidenz, deren Bewohner*innen, die z.T. mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen umzugehen haben.
  4. Ferner gibt es in diesem Bereich zwei getrennte Grundstückszufahrten, die zum einen für den Lieferverkehr zum anderen als Zufahrt für die Tiefgarage genutzt werden und damit die Verkehrsdichte an diesem Knotenpunkt deutlich erhöhen.
  5. Zusätzlich wird die Verkehrsbelastung durch, aus der Hermann-Elflein-Straße einbiegende Kraftfahrzeuge, die auf Grund der Einfädelung in den laufenden Verkehr zügig abbiegenssen und auf eine oft unübersichtliche Gefahrensituation an der Querung stoßen.
  6. Ferner gibt es einen getrennten Radweg, den man beim beiderseitigen Überqueren auch noch im Auge behalten muss. Das bedeutet, dass querende Personen drei Verkehrsströme  überwinden müssen.
  7. In Hauptverkehrszeiten ist der Raum auf der Mittelinsel oft sehr eng, wenn sich z.B. Schüler*innen des Einstein Gymnasiums, Personen mit Kinderwagen, Rollatoren, Rädern mit u. ohne Anhänger sammeln.
  8. Die gesamte Gefahrenstelle unterliegt der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

 

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