Mitteilungsvorlage - 20/SVV/0212

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. November 2019 wurde die Verwaltung beauftragt, die Richtlinie zur Gebietsbehandlung von 1998 für das Flächennaturdenkmal stere Teiche im Katharinenholz im Stadtteil Bornim zu überarbeiten und fortschreiben zu lassen. Dabei sollten in einem ersten Schritt kurzfristige Maßnahmen zur Wiederherstellung des Großen Düsteren Teiches geprüft werden und ob Mittel aus Kompensationsmaßnahmen für Bauvorhaben in Potsdam eingesetzt werden können.

 

Den ersten Teil des Prüfberichts legt die Verwaltung nun mit folgendem Ergebnis vor:

 

Nach Durchführung eines Ortstermins zur Erörterung der Thematik mit den Moorpaten des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie der Landeswaldoberförsterei Grünaue, dem Grundstückseigentümer, werden folgende kurzfristige Maßnahmen umgesetzt:

 

1.  Im ersten Halbjahr 2020 wird ein Pegel zum besseren Monitoring des Wasserspiegels im Großen Düsteren Teich nahe des Überlaufs errichtet.

2.  Im Frühjahr 2020 wird in zugänglichen Bereichen des Großen Düsteren Teiches Lockerholz entnommen. Eine Sedimententnahme ist von Winter bis Sommer naturschutzfachlich nicht sinnvoll, unter anderem wegen im Sediment überwinternder Amphibien.

3.  In 2020 werden Proben aus dem Großen Düsteren Teich zur qualitativen Untersuchung des Gewässersedimentes genommen.

4.  r die Wanderungszeit 2020 erfolgt ein Erdkröten-Monitoring in Zusammenarbeit mit dem Naturschutzbund Deutschland, Kreisverband Potsdam.

 

Die Prüfung zur Verwendung von Mitteln aus Kompensationsmaßnahmen hat ergeben, dass im Land Brandenburg gemäß § 6 Abs. 2 BbgNatSchAG Ersatzzahlungen an den Naturschutzfonds Brandenburg abzuführen sind. Sollte sich ein Kompensationspflichtiger finden, der diese Maßnahmen übernimmt, wird auch dieses Angebot angenommen. Im Übrigen werden Gespräche mit dem Naturschutzfonds geführt, dessen Mittel einzusetzen.

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