Mitteilungsvorlage - 20/SVV/0213
Grunddaten
- Betreff:
-
Kooperationsvereinbarung mit dem Landschaftspflegeverein Potsdamer Kulturlandschaft e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Bauaufsicht, Denkmalpflege, Umwelt und Natur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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04.03.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
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zur Kenntnis
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19.03.2020
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07.05.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Bernd Rubelt, hat mit dem Landschaftspflegeverein Potsdamer Kulturlandschaft e. V. am 12.12.2019 eine Kooperationsvereinbarung zum Projektvorhaben „Das blaue Band der Havel“ geschlossen. Antragssteller des Projektvorhabens ist der Landschaftspflegeverein Potsdamer Kulturlandschaft e. V.
Ein wesentliches Ziel des Projektes ist die konzeptionelle Zusammenarbeit hinsichtlich einer klimaschonenden Nutzung und Wiedervernässung von Niedermoorböden, eine Vernetzung der Akteure sowie die Stärkung der Umweltbildung. Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt den Landschaftspflegeverein Potsdamer Kulturlandschaft e. V. konkret bei der Erfassung und Bewertung von Handlungsfeldern und durch die Teilnahme an Netzwerktreffen. Neben der Landeshauptstadt Potsdam haben eine Vielzahl an gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Akteuren ihre Kooperation zugesagt, darunter die Heinz Sielmann Stiftung sowie die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde.
Die Kooperationsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und dem Landschaftspflegeverein Potsdamer Kulturlandschaft e. V. tritt vorbehaltlich der Förderung des Landschaftspflegevereins Potsdamer Kulturlandschaft e. V. durch die Investitionsbank des Landes Brandenburgs (ILB) in Kraft und endet mit Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes (März 2020 bis Oktober 2022).
Mit der Kooperation geht für die Landeshauptstadt Potsdam keine finanzielle Verpflichtung einher.