Mitteilungsvorlage - 20/SVV/0275

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
 

Der Fernverkehr wird in der Bundesrepublik Deutschland von den Eisenbahnverkehrsunternehmen eigenwirtschaftlich durchgeführt. Das bedeutet, dass er nicht durch Aufträge aus der Kommunal- und Landespolitik bestellt wird und daher kein Einfluss der Landeshauptstadt bzw. des Oberbürgermeisters auf Linienführungen, Takte und Fahrzeiten besteht.

 

Der Nahverkehr dagegen wird durch die Länder bestellt und finanziert, wodurch das Land Brandenburg mit Hilfe des Landesnahverkehrsplans die Qualität des Schienenpersonennahverkehrs im Land festlegen kann. Im Fernverkehr hat das Land diese Möglichkeit nicht.

 

Der Bahnhof Potsdam Hauptbahnhof liegt zudem an keiner Schnellfahrstrecke, diese liegt rund 15 km nördlich von Potsdam (Berlin Hannover über Stendal).

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat bereits in der Vergangenheit in Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG darauf hingewiesen, dass eine bessere Anbindung an das Fernverkehrsnetz erforderlich ist und für dieses Anliegen mehrfach bei der Landesregierung um Unterstützung gebeten. Auch wenn die in dem Beschluss geforderte Antragsstellung aufgrund der dargestellten fehlenden Zuständigkeiten der Länder nicht gänzlich durchgesetzt werden kann, wird sich die Landeshauptstadt Potsdam gegenüber dem Land Brandenburg weiterhin für Fernbahnhalte in Potsdam Hauptbahnhof einsetzen und darauf drängen, dass auch die neue Landesregierung dieses Anliegen gegenüber der Bundesregierung vorträgt.

 

Die Deutsche Bahn plant einen schrittweisen Ausbau des Fernverkehrs in den nächsten Jahren, wobei auch eine Erhöhung der in Potsdam haltenden Fernzüge erreicht werden soll.

Loading...