Mitteilungsvorlage - 20/SVV/0302
Grunddaten
- Betreff:
-
Infrastruktur von Tram-Endhaltestellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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04.03.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
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zur Kenntnis
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19.03.2020
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07.05.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Landeshauptstadt Potsdam hat Verträge mit einem externen Dienstleister über diverse Toilettenstandorte in der Stadt Potsdam abgeschlossen. Mit dem Ziel einer Minimierung von Zuschüssen für den Betrieb der Standorte, sind diese jeweils mit der Bereitstellung von Werbeflächen in der Stadt verbunden. Für die Bereitstellung einer Toilettenanlage für den Standort „Campus Jungfernsee“ (Park- und Ride-Parkplatz, Umsteigepunkt Bus/Tram) laufen die Vorbereitungen zur Aufstellung einer Toilette mit angebautem Kiosk. Hier wird im Frühjahr/Anfang Sommer 2020 mit der Aufstellung der Anlage gerechnet.
Weitere öffentlich zugängliche WC-Anlagen finden sich an folgenden ÖPNV-Zugangsstellen bzw. in deren unmittelbarem Umfeld:
- Hauptbahnhof
- Platz der Einheit
- Luisenplatz
- Stern-Center
Die Versorgung durch den stationären Einzelhandel ist an innerstädtischen Verknüpfungspunkten in fußläufiger Reichweite sichergestellt.
Für das Fahrpersonal der ViP ist der Bedarf durch betriebseigenen Toiletten an Endhaltestellen ausreichend gedeckt. Hinsichtlich des Zustands der bestehenden Toilettenanlagen wird eine Prüfung in Bezug auf Verbesserungsmöglichkeiten erfolgen.
Der Bedarf von weiteren öffentlichen Toiletten mit Kiosk an reinen Endhaltestellen der ViP oder innerstädtischen Verkehrsknotenpunkten wird nicht gesehen, die Verweildauer von Nutzern des ÖPNV an diesen Haltestellen ist nicht lang genug. Zudem liegen keine Anfragen bzw. Verträge von Anbietern von Snack- und Getränkeautomaten vor. Hierzu bedarf es somit zunächst einer öffentlichen Ausschreibung und der Bereitstellung entsprechender finanzielle Mittel für den Betrieb.