Mitteilungsvorlage - 20/SVV/0211

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
 

Zwei Jahre nach Beschluss der Strategieplanung zur Entwicklung des Ländlichen Raums wird der Stadtverordnetenversammlung entsprechend der Empfehlung aus DS 17/SVV/0687 eine Zwischenbilanz vorgelegt; die Ergebnisse sind in Anlage 1 dargestellt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Die Umsetzung von Maßnahmen aus der Strategieplanung kann nur im Rahmen der bestehenden Investitionspläne und der mittelfristigen Finanzplanung für die betroffenen Fachaufgaben der Landeshauptstadt erfolgen.

 

Insoweit dient die Strategieplanung als Rahmen für die Prioritätensetzung zukünftiger Maßnahmen, die mit ihren Investitionserfordernissen und Folgeaufwendungen im Spannungsfeld zu vielen anderen notwendigen Investitionen und Aufwendungen einer wachsenden Stadt stehen.

 

Zu Maßnahmen, die nicht im Rahmen des laufenden Geschäfts der Verwaltung umgesetzt werden können, werden durch die fachlich verantwortlichen Bereiche, soweit erforderlich und nach Maßgabe der Bereitstellung entsprechender Mittel, zu gegebener Zeit Beschlussvorlagen in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.

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Anlagen

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