Anfrage - 03/SVV/0220

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wann werden die Vertragsentwürfe für den Bau des Spaßbades in Drewitz vorgelegt?

 

 

 

Antwort:

 

(Hinweis: siehe auch kleine Anfrage DS 03/SVV/0105, welche in der März-Sitzung der StVV behandelt wurde.)

 

Wie bereits in der Hauptausschuss-Sitzung am 26.03.2003 mitgeteilt, ist beabsichtigt, möglichst noch zur Mai-Sitzung der StVV (nicht-öffentlicher Teil) eine Beschlussvorlage in der Angelegenheit vorzulegen.

 

Die Beschlussvorlage soll der StVV den gegenwärtigen Sachstand (insbesondere den Vertragsentwurf) mit der Bitte um Zustimmung zur Kenntnis geben, damit die Investorenseite das Signal erhalten kann, nunmehr die ihrerseits zu tätigenden Bauplanungen, die als Leistungsbeschreibung und Anlage zum Vertrag notwendiger Bestandteil des Vertrages werden sollen, in Auftrag zu geben.

 

Die beabsichtigte Vorlage für die Mai-Sitzung der StVV ist mit einem engen Zeitplan und weiteren Klärungen mit der Kommunalaufsicht verbunden.

 

Nach dem die juristische Arbeit im engeren Sinne, also die Erstellung eines vertraglichen Regelwerkes, bekanntlich weitgehend abgeschlossen ist – die derzeitige sechste Vertragsentwurfsfassung ist den Fraktionen unter dem 25.03.2003 zur Kenntnis gegeben worden -, bestehen die gegenwärtigen Schwerpunkte in einer betriebswirtschaftlichen Prüfung und der Klärung der wichtigsten genehmigungsrechtlichen Fragen. Nach den vorläufigen Ergebnissen der von der Kommunalaufsicht geforderten, sich über 30 Jahre erstreckenden betriebswirtschaftlichen Vergleichsrechnung ergeben sich aus hiesiger Sicht keine durchgreifenden betriebswirtschaftlichen Bedenken, wenn anstelle des Betriebs der Stern-Schwimmhalle – als zu sanierende Schwimmhalle oder als Neubau – ein 30jähriger städtischer Betriebskostenzuschuss für das geplante Spaßbad in Drewitz gezahlt wird.

 

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass sich am Beispiel des Spaßbad-Projektes zeigt, dass sogenannte PPP-Projekte regelmäßig eine Vielfalt komplexer Probleme aufwerfen, die sowohl rechtlicher, betriebs- und haushaltswirtschaftlicher sowie genehmigungsrechtlicher Natur sind und einer sorgfältigen Klärung bedürfen, zumal sich damit die Gemeinde, hier die Landeshauptstadt Potsdam, damit unwiderruflich auf lange Zeit (hier 30 Jahre) bindet.

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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