Antrag des Ortsbeirates - 20/SVV/0330

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Ortsbeirat übernimmt die Kosten, die im  2. Quartal 2020 für Glückwünsche anlässlich der Gratulation zu Alters- und Ehejubiläen (entsprechend § 50, Abs. 2 Bundesmeldegesetz) sowie zu Betriebsjubiläen bis zu einer Höhe von insgesamt 500,00 € entstanden sind. In Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher soll das Ortsbeiratsmitglied Claus Wartenberg diese Aufgabe übernehmen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Ortsbeirat kann entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen Punkt 3, Absatz 4 über den Einsatz finanzieller Mittel durch Beschluss verfügen. Die erfreulich hohe Lebenserwartung sowie der Zuzug älterer Menschen, die ihren Lebensabend in Fahrland genießen wollen, hat die Zahl derer, die 70 und mehr Lebensjahre erreichen  erheblich zunehmen lassen. Dies spiegelt auch die Zahl der Grüße wider, die der  Ortsbeirat  anlässlich von Jubiläen übermittelt. Die Abrechnung durch Herrn Wartenberg verauslagten Kosten soll über das Büro der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

 

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