Antrag - 03/SVV/0236

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bei der finanziellen Unterstützung von Aufführungen sakraler Musik zu kirchlichen Feiertagen fördert die Stadt Potsdam vorrangig kirchliche Veranstalter.

Der Fachbereich Kultur und Museum wirkt im Sinn dieses Grundsatzes darauf hin, dass es durch andere von der Stadt unterstützte Veranstaltungseinrichtungen oder Kulturanbieter an solchen Feiertagen zu keinen Doppelungen mit kirchlichen Angeboten kommt.

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Erläuterung

Begründung:

Städtische Kulturpolitik in Potsdam ist weiterhin darauf ausgerichtet, sowohl professionelle Kulturevents zu ermöglichen, als auch gewachsene Potsdamer Kulturbewegungen zu fördern. Potsdam verfügt über eine für seine Größe einmalige Chortradition. Es wäre deshalb unvorstellbar, dass z.B. in Zukunft das Weihnachtsoratorium nicht mehr mit vielen engagierten Potsdamer Chorsängerinnen und –sängern in den Kirchen erklingt, sondern vorrangig als professionelles Kulturereignis im Nikolaisaal. Kirchliche Chorarbeit ist ursächlich immer auch mit den kirchlichen Hauptfeiertagen verknüpft. Viele Werke der Kirchenmusik sind speziell für bestimmte Feiertage wie z.B. die Karwoche, den Totensonntag, die Advents- und Weihnachtszeit geschrieben. Die Gewährung von finanzieller Unterstützung der Potsdamer Kirchenmusik darf deshalb nicht dazu führen, dass wegen der damit verknüpften Bedingungen die Kirchen von Aufführungsterminen an kirchlichen Feiertagen absehen müssen und sakrale Musik zu solchen Anlässen künftig in Potsdam nicht mehr in den Kirchen erklingt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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