Beschlussvorlage - 03/SVV/0238
Grunddaten
- Betreff:
-
Oberstufenzentrum II Potsdam - Errichtung eines Bildungsganges der Berufsfachschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- 2/21
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.04.2003
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07.05.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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16.04.2003
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Zum
Schuljahr 2003/04 wird am Oberstufenzentrum II Potsdam der Bildungsgang
„Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent / Staatlich geprüfte
kaufmännische Assistentin für Informationsverarbeitung“ errichtet
Die
jährliche Aufnahmekapazität beträgt eine Klasse.
Erläuterung
Begründung:
Mit Beschluss der Schulkonferenz vom 17.12.2002 und
Schreiben vom 19.12.2002 (siehe Anlagen) beantragt das Oberstufenzentrum II
Wirtschaft und Verwaltung Potsdam die Errichtung des Bildungsganges „Staatlich
geprüfter kaufmännischer Assistent / Staatlich geprüfte kaufmännische
Assistentin für Informationsverarbeitung“.
Der Bildungsgang stellt eine sinnvolle Erweiterung des
kaufmännischen Profils des OSZ dar.
Die Absolventen haben die Möglichkeit, neben einem Abschluss
in dem genannten Beruf auch die Fachhochschulreife für ein anschließendes
Studium zu erwerben.
Gegenwärtig wird ein Nachlassen des Booms im IT-Bereich
verzeichnet. Es wird aber davon ausgegangen, dass IT-Fachleute aufgrund der
starken Verbreitung der Informations- und Kommunikationstechnik prinzipiell in
allen Wirtschaftszweigen Beschäftigungsmöglichkeiten haben und dass aufgrund
der immer stärkeren Professionalisierung des Berufsfeldes zunehmend günstige
Arbeitsmarktchancen für qualifizierte Fachleute im Vergleich zu den bisher
typischen Quereinsteigern bestehen.
Die Zustimmungen der Industrie- und Handelskammer und des
Staatlichen Schulamtes sind als Anlage beigefügt.
Gemäß § 104
Abs. 4 Brandenburgisches Schulgesetz ist für die Errichtung ein Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erforderlich.