Anfrage - 20/SVV/0391

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Landeshauptstadt Potsdam darf auf der Grundlage des Zielabweichungsbescheides der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg (GL) vom 29.4.2013 für eine Wohnbebauung mit 3.800 Einwohnern, unter Erfüllung der Auflagen 3a), 3b) und 3c) weitere Bauleitpläne aufstellen, die von der GL zu genehmigen sind. Nun hat die Stadtverordnetenversammlung Anfang 2019 einen Masterplan beschlossen, der erheblich über die beantragten Planungsziele hinausgeht. Nachweise der Auflagenerfüllung des Bescheides der GL vom 29.4.2013 sind dem anzupassen. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde von Seiten der Verwaltung auf Nachfragen im Herbst 2019 mitgeteilt, dass die neue Auswirkungsanalyse und Prognoseuntersuchungen für Schall und Schadstoffe Ende Januar 2020 der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden soll.

 

Ich frage daher den Hauptverwaltungsbeamten zur Kontrolle der Verwaltung:

 

Welcher Sachstand kann berichtet werden?


 

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