Antrag des Ortsbeirates - 20/SVV/0394
Grunddaten
- Betreff:
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B-Plan 19 unter Beachtung der Schutz- und Entwicklungsziele des LSG 'Königswald...' und NSG 'Döberitzer Heide'!
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Groß Glienicke
- Einreicher*:
- Andreas Menzel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Glienicke
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Entscheidung
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19.05.2020
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Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, für die Erstellung des B-Plan 19 die Schutz- und Entwicklungsziele des LSG „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ und NSG „Döberitzer Heide“ nachvollziehbar zu beachten. Der B-Planentwurf ist entsprechend unter Beachtung der Schutz- und Entwicklungsziele der Schutzgebiete zu überarbeiten und das Einvernehmen mit den Anerkannten Naturschutzverbänden herbei zu führen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Planung den Schutz- und Entwicklungszielen der Schutzgebiete widerspricht.
Die Inanspruchnahme sowie Beeinträchtigungen von Schutzgebietsflächen im Rahmen des Planvorhabens sind aus Naturschutzsicht abzulehnen.
Auf § 44 Absatz 1 BNatSchG und § 39 Abs. 5 BNatSchG sowie das Verschlechterungsverbot wird ausdrücklich hingewiesen.
Erläuterung
Begründung:
Vorbemerkung: Wesentliche Textpassagen sind der Stellungnahme der Anerkannten Naturschutzverbände entnommen. Die Überbauung von Freiflächen außerhalb des Siedlungsraumes ist aus Natur- und Landschaftsschutzsicht kritisch zu bewerten. Es muss davon ausgegangen werden, dass durch Errichtung und Nutzung des Sportgeländes die Schutzgüter in ihrer Funktions- und Regenerationsfähigkeit sowie in ihrem Zusammenwirken erheblich gestört werden. Die naturnahe Erlebbarkeit der Kulturlandschaft als Naherholungsgebiet wird erheblich eingeschränkt.
Das Plangebiet wird durch Waldbestände, Laubgebüsche, Stauden- und Grasfluren sowie unbewachsene Sandflächen charakterisiert. Diese Biotope stellen wertvolle Lebensräume vor allem für Vögel und Zauneidechsen dar. Die in 2017 im Rahmen der Planung erstellte Kartierung konnte insgesamt 43 Vogelarten, davon 27 Brutvogelarten und 16 Nahrungsgäste, nachgewiesen werden. Darunter wurden die streng geschützten Vogelarten Grünspecht, Heidelerche und Schwarzspecht nachgewiesen!
Es sei darauf hingewiesen, dass alle europäischen Vogelarten besonders geschützt sind.
Zudem ist das gesamte Bebauungsplangebiet von Zauneidechsen besiedelt, so dass von einer hohen Individuendichte mit stabilen Populationen auszugehen ist.
Es sei darauf hingewiesen, dass Zauneidechsen streng geschützt sind.
Aus Sicht des Ortsbeirates teilt dieser die erheblichen naturschutzfachlichen Bedenken gegenüber der lnanspruchungnahme von Biotopen und Lebensräumen durch das Planvorhaben und der sich daraus ergebenden Nutzung. Es sind nach dem vorliegenden Entwurf des B-Plans erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen zu erwarten.