Anfrage - 03/SVV/0242
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbleib Half-Pipe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Kruczek
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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02.04.2003
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Beschlussvorschlag
Nach
erheblichen Standortproblemen der Half-Pipe-Anlage im Lustgarten erfolgte
schließlich deren Demontage, flankiert mit der Zusage einer Neuinstallation an
einem geeigneten Standort.
Dazu frage
ich den OBM:
Wo wird
die bisher gut angenommene Half-Pipe demnächst ihren Stellplatz finden?
Antwort:
Bereits in der Beantwortung
der Anfrage gemäß DS 02/SVV/0500 v. 11. 06. 2002 wurde mitgeteilt, dass die
Wiederinbetriebnahme der mobilen Skateranlage zum 12. 07. 2002 auf einem
geänderten Standort des Lustgartens unterhalb der Hotelvorfahrt erfolgt. Mit
dieser Entscheidung wurde auch die zwischenzeitliche Diskussion um einen
Standort der Anlage außerhalb des Bereiches des Lustgartens beendet, da die
geförderte Anlage während der Bindefrist im Lustgarten verbleiben muss.
Nach
Rücksprache mit dem Betreiber des Lustgartens, dem Entwicklungsträger
Bornstedter Feld, wurde bestätigt, dass 3 Elemente aus der Erstausstattung aus
nachstehenden Gründen z. Z. nicht einsetzbar sind:
1.
Stahlrampe (groß):
defekt/beschädigt
im Bereich der Fußbodenbefestigung durch mehrfachen Auf- und Abbau, lagert
vor Ort,
Reparatur und
Wiederaufstellung ist möglich.
2.
Stahlrampe (klein):
wurde z. Z. des
Jahreswechsels 2002/2003 entwendet.
3.
Eine Stahlrohr-Schiene, sog. „rail“ ca. 3 m lang:
lagert vor Ort; Montage z. Z.
nicht möglich, weil die Befestigungsbolzen im Plattenbelag nicht mehr
funktionsfähig sind.
Der Fachbereich Grün-
und Verkehrsflächen ist mit dem Betreiber des Lustgartens bemüht, die gesamte
Anlage alsbald wieder funktionsfähig zu gestalten.