Anfrage - 03/SVV/0242

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach erheblichen Standortproblemen der Half-Pipe-Anlage im Lustgarten erfolgte schließlich deren Demontage, flankiert mit der Zusage einer Neuinstallation an einem geeigneten Standort.

 

Dazu frage ich den OBM:

 

Wo wird die bisher gut angenommene Half-Pipe demnächst ihren Stellplatz finden?

 

 

Antwort:

 

Bereits in der Beantwortung der Anfrage gemäß DS 02/SVV/0500 v. 11. 06. 2002 wurde mitgeteilt, dass die Wiederinbetriebnahme der mobilen Skateranlage zum 12. 07. 2002 auf einem geänderten Standort des Lustgartens unterhalb der Hotelvorfahrt erfolgt. Mit dieser Entscheidung wurde auch die zwischenzeitliche Diskussion um einen Standort der Anlage außerhalb des Bereiches des Lustgartens beendet, da die geförderte Anlage während der Bindefrist im Lustgarten verbleiben muss.

 

Nach Rücksprache mit dem Betreiber des Lustgartens, dem Entwicklungsträger Bornstedter Feld, wurde bestätigt, dass 3 Elemente aus der Erstausstattung aus nachstehenden Gründen z. Z. nicht einsetzbar sind:

 

1. Stahlrampe (groß):

defekt/beschädigt im Bereich der Fußbodenbefestigung durch mehrfachen Auf- und Abbau, lagert vor     Ort,

    Reparatur und Wiederaufstellung ist möglich.

 

2. Stahlrampe (klein):

    wurde z. Z. des Jahreswechsels 2002/2003 entwendet.

 

3. Eine Stahlrohr-Schiene, sog. „rail“ ca. 3 m lang:

    lagert vor Ort; Montage z. Z. nicht möglich, weil die Befestigungsbolzen im Plattenbelag nicht mehr

    funktionsfähig sind.

 

Der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen ist mit dem Betreiber des Lustgartens bemüht, die gesamte Anlage alsbald wieder funktionsfähig zu gestalten.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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