Antrag - 20/SVV/0433

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

I.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in seiner Eigenschaft als Gesellschafter des Klinikums Ernst von Bergmann, folgende Maßnahmen einzuleiten:

 

(1)   den Eintritt aller Unternehmen der Klinikgruppe, in denen die LHP Alleingesellschafter ist, in den kommunalen Arbeitgeberverband in ordentlicher und damit tarifgebundener Mitgliedschaft zum 01.06.2020.

(2)   die Aufnahme von Verhandlungen mit den Mitgesellschaftern der übrigen Unternehmen der Klinikgruppe, mit dem Ziel, auch diese Unternehmen  in die Tarifbindung (TVöD) und damit in die ordentliche Mitgliedschaft des kommunalen Arbeitgeberverbandes zurückzuführen und nach rechtlicher Prüfung folglich dafür Sorge zu tragen, dass das Ernst von Bergmann als Gesellschafter in seinen Tochtergesellschaften die tarifgebundene Mitgliedschaft im kommunalen Arbeitgeberverband in der Gesellschafterversammlung beantragt und ihr dann zustimmt.

(3)   die Überprüfung, ob eine schrittweise Rückführung der Tochterunternehmen, bei denen das Ernst von Bergmann alleiniger Gesellschafter ist, in die Ernst von Bergmann gGmbH aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen sinnvoller ist als die bisherige Organisationsstruktur. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Hauptausschuss im 4. Quartal 2020 vorzulegen.

(4)   die Erstellung eines Personalbesetzungs- und Entlastungsplans gemeinsam mit dem Konzernbetriebsrat der Klinikgruppe Ernst von Bergmann für die Unternehmen der Klinikgruppe Ernst von Bergmann zu erstellen, dieser soll Vorgaben zur Mindest-Personalbesetzung für die einzelnen Bereiche und Stationen enthalten, die Durchsetzung der Mindest-Personalbesetzung regeln und bei Unterschreitung dessen die Reduzierung der Belegungs- und Fallzahlen sichern. Es soll eine Evaluation der Zufriedenheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beauftragt werden. Der Personalbesetzungs- und Entlastungsplan, sowie die Ergebnisse der Evaluation der Zufriedenheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist dem Hauptausschuss im 4. Quartal durch die Geschäftsleitung des Klinikums vorzustellen.

(5)   die Prüfung der Höhe der notwendigen finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam an der Finanzierung der Maßnahmen 1 bis 5. Das Ergebnis soll dem Hauptausschuss im August vorgelegt werden.

(6)   die Anweisung einer einmaligen Einsatzprämie für das gesamte Klinikpersonal von jeweils 500 €. Zur Finanzierung der Helferzulage für das Klinikpersonal soll die Landeshauptstadt Potsdam einen einmaligen Zuschuss von 900.000 € an die Ernst von Bergmann gGmbH zahlen.

 

II.

Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam fordert die Landes- und Bundesregierung auf, die nötigen Schlussfolgerungen aus der aktuellen Corona Krise zu ziehen. Die bestmögliche gesundheitliche Versorgung aller Menschen muss klar das Primat vor Wirtschaftlichkeit haben. Wir fordern die Landes- und Bundesgesetzgebung auf, ein System der Krankenhausfinanzierung zu etablieren, das notwendige Investitionen in Kapazitäten und medizinisches Gerät durch Land und Bund sowie eine angemessene Bezahlung des Personals gewährleistet. Erbrachte und medizinisch notwendige Leistungen müssen entsprechend ihrer real entstandenen Kosten bezahlt werden.

 

 

 

 


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Gesundheitsversorgung ist eine öffentliche Aufgabe. Das Klinikum Ernst von Bergmann erfüllt ebenso wie andere Schwerpunktkrankenhäuser überörtliche Versorgungsaufgaben. Die Arbeitsbedingungen am städtischen Klinikum haben daher einen hohen Einfluss auf die Gesundheitsversorgung Potsdams und der Region. Daher haben die Kooperationspartner SPD, Grüne und Linke im September 2019 vereinbart, dass die Bezahlung der Beschäftigten des Klinikums Ernst von Bergmann schnellstmöglich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst zurückkehren und der Konzernbetriebsrat und Geschäftsführung eine Konzernbetriebsvereinbarung aushandeln sollen, die einen Mindestpersonalschlüssel in der Pflege, die Evaluation der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Mitbestimmung der Beschäftigten umfassen soll.

 

Darauf haben der Betriebsrat, Verdi und auch die Initiatoren des erfolgreich durchgeführten Bürgerbegehrens hingewiesen. Die Stadt Potsdam ist bereit, ihren Teil der Verantwortung zu übernehmen und setzt die Rückkehr der Klinikgruppe in den TVöD und den KAV deshalb für alle Unternehmen am Standort Potsdam um. Mit den Mitgesellschaftern der Tochterfirmen an anderen Standorten sollten entsprechende Verhandlungen geführt werden. Vor dem Hintergrund der einheitlichen Tarifbindung im TVöD kann geprüft werden, ob die bisher gefundene Konzernstruktur aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen noch beibehalten werden sollte.

 

Mit der Corona-Krise muss das Augenmerk neben der angemessenen tariflichen Absicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch auf die Verhinderung von Überlastung und die Wertschätzung für die besonderen Leistungen gelegt werden. Ein Personalbesetzungs- und Entlastungsplan soll daher gemeinsam mit dem Konzernbetriebsrat erstellt und eine Evaluation der Zufriedenheit der Mitarbeiter durchgeführt werden. Darüber hinaus soll eine Einsatzprämie für die Leistungen während der Corona-Krise gezahlt werden.

 

Die Finanzierung dieser Maßnahmen ist zu prüfen und mit den Wirtschaftsplänen der Unternehmensgruppe abzugleichen. Die Landeshauptstadt ist bereit, einen eigenen finanziellen Beitrag zur Finanzierung zu leisten, der über die Finanzierung der Einsatzprämie hinausgeht.

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