Antrag - 20/SVV/0447

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Klärung der Sachverhalte am Ernst-von-Bergmann Klinikum eine unabhängige Kommission einzuberufen, welche einen eigenen "unabhängigen" Bericht zur Überprüfung der Landeshauptstadt Potsdam in ihrer Funktion als Gesellschafterin und Fachaufsichtsbehörde des Klinikum Ernst von Bergmann erstellt.

 

Für die Dauer der Prüfung durch die eingesetzte Kommission übernimmt der amtliche Bürgermeister und Beigeordnete des GB 1 die Funktion des Vertreters der Gesellschafterin Landeshauptstadt Potsdam gegenüber der Gesellschaft sowie die Fachaufsicht über das Gesundheitsamt.

 

Die Dringlichkeit dieses Antrags ergibt sich aus den inzwischen gewonnenen Erkenntnissen der vergangenen Jahre in Verbindung mit der aktuellen Situation im städtischen Klinikum Ernst von Bergmann, die parallel zur Kommission im Klinikum Ernst von Bergmann zur Erstellung eines Gutachtens arbeiten soll.

 

Alle Stadtverordneten haben die Möglichkeit einen entsprechenden Fragenkatalog an die Kommission zu richten.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Nach den erkannten Defiziten, den eingeleiteten ordnungsbehördlichen Maßnahmen, der Umsetzung von Maßnahmen im Anschluss an den RKI-Bericht, der Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der Geschäftsführung, sowie organisatorischen Mängel im Klinikum Ernst von Bergmann, sowie einer vorübergehenden Beurlaubung der Geschäftsführung des Klinikums Ernst von Bergmann stellt sich die dringliche Frage, ob und inwieweit auf Seiten der Stadt als gleichzeitig Gesellschafterin, Fachaufsichtsbehörde und Mitglied (Vorsitz) im gesellschaftlichen Kontrollgremium Aufsichtsrat gleichermaßen Verfehlungen, zumindest aber Kenntnisse von Verfehlungen vorzuwerfen sind.

 

In den Ausführungen und Erläuterungen des Gesundheitsamtes in der Sondersitzung des Hauptausschusses am 18. April 2020 wurde bekannt gegeben, dass es - vergleichbar zu den jetzt gegebenen Verfehlungen im Rahmen der Corona-Pandemie - Verstöße gegen gesetzliche Meldepflichten in den vergangenen Jahren immer wieder gegeben habe, die „auf dem kleinen Dienstweg" gelöst wurden.

 

Teilnehmer:

 

Die Kommission sollte sich aus Experten des MIK, MSGIV, MdFE sowie MdJ zusammensetzen. Zusätzlich stellt jede Fraktion der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung je einen Stadtverordneten/e in beratener Funktion.

 

Folgende Fragestellungen sollten u. a. Gegenstand der Überprüfung sein:

 

  • Vor dem Hintergrund der Sachlage: reicht es, allein die Geschäftsführung für die bekannt gewordenen Organisationsverschulden zur Verantwortung zu ziehen?
  • Vor dem Hintergrund der Darstellungen vom 18. April: Warum hat der Gesellschafter wiederholt die Geschäftsführung entlastet und die Fortsetzung der Geschäftsführungstätigkeit beschlossen?
  • Inwieweit kollidieren bei der Wahrnehmung fachaufsichtlicher Interessen diese mit Unternehmensinteressen?
  • Hat die Landeshauptstadt Potsdam aus den fachaufsichtlich und unternehmerisch gewonnenen Interessen ihrem eigenen Unternehmen Hilfe, Unterstützung oder jede vergleichbare Initiative und Maßnahme angeboten, um ggf. strukturellen Defizite in Organisation, Personal und anderes zu verbessern? Wenn nicht, warum nicht?
  • Seit wann sind der Landeshauptstadt Potsdam in ihrer Funktion als Gesellschafterin der Ernst von Bergmann Unternehmensgruppe strukturelle, organisatorische, fachliche und administrative Defizite bekannt, die dazu geführt haben, dass sowohl in der Vergangenheit, als auch aktuell in der sog. „Corona-Pandemie" regelmäßig gegen gesetzlich festgelegte Infektions- und vergleichbare Meldungen verstoßen worden ist? Mit Bezug auf die aktuelle Situation: seit wann genau wusste die Landeshauptstadt Potsdam vom Corona-Ausbruch im Klinikum Ernst von Bergmann, der letztlich zur Schließung des Krankenhauses führte?
  • Was hat die Landeshauptstadt Potsdam in den vergangenen Jahren in ihrer Rolle als Gesellschafterin unternommen, um gegenüber ihrer Gesellschaft der Ernst von Bergmann Unternehmensgruppe die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durchzusetzen?
  • Inwieweit wurden hier in persona die Gesellschafterinteressen wahrgenommen bzw. unterlassen und inwieweit ergeben sich daraus gegebenenfalls persönliche Haftungen?
  • Seit wann sind der Landeshauptstadt Potsdam in ihrer Funktion als Fachaufsichtsbehörde der Ernst von Bergmann Unternehmensgruppe strukturelle, organisatorische, fachliche und administrative Defizite bekannt, die dazu geführt haben, dass sowohl in der Vergangenheit, als auch aktuell in der sog. „Corona-Pandemie" regelmäßig gegen gesetzlich festgelegte Infektions- und vergleichbare Meldungen verstoßen worden ist?
  • Was hat die Landeshauptstadt Potsdam in den vergangenen Jahren in ihrer Rolle als Fachaufsichtsbehörde unternommen, um gegenüber der Ernst von Bergmann Unternehmensgruppe die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durchzusetzen?
  • Inwieweit wurden hier in persona die Fachaufsichtsinteressen wahrgenommen bzw. unterlassen und inwieweit ergeben sich daraus gegebenenfalls persönliche Haftungen?
  • Inwieweit ergaben sich hierbei auf Seiten der Landeshauptstadt Potsdam in der Vergangenheit Interessenkollisionen im Zusammenspiel Gesellschafter/Fachaufsichtsbehörde/gesellschaftliches Kontrollorgan (Aufsichtsrat)? Inwieweit wurden diese Interessenkollisionen missachtet?
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