Anfrage - 03/SVV/0240

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Laut gültiger Beschlusslage bedarf der Erbbaurechtsvertrag zwischen Stadt und SVB 03 der Genehmigung der Kommunalaufsicht.

 

Dazu frage ich den OBM:

 

Wurde diese Genehmigung inzwischen erteilt?

 

 

Antwort:

 

 

In die Beschlussvorlage zur Bestellung eines Erbbaurechtes zugunsten des SV Babelsberg 03 e.V. (DS 02/SVV/0725) ist aufgrund des vergünstigten Erbbauzinses (3%) irrtümlicherweise mit aufgenommen worden, dass der Erbbaurechtsvertrag der Genehmigung der Kommunalaufsicht bedarf.

 

Die per 20.11.2001 geänderte Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften der Gemeinden (Genehmigungsfreistellungsverordnung) sagt jedoch aus (§ 1 Abs. 4), dass die Bestellung von Erbbaurechten generell genehmigungsfrei ist.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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