Anfrage - 03/SVV/0240
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung Komunalaufsicht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Kruczek
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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02.04.2003
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Beschlussvorschlag
Laut
gültiger Beschlusslage bedarf der Erbbaurechtsvertrag zwischen Stadt und SVB 03
der Genehmigung der Kommunalaufsicht.
Dazu frage
ich den OBM:
Wurde diese
Genehmigung inzwischen erteilt?
Antwort:
In
die Beschlussvorlage zur Bestellung eines Erbbaurechtes zugunsten des SV
Babelsberg 03 e.V. (DS 02/SVV/0725) ist aufgrund des vergünstigten Erbbauzinses
(3%) irrtümlicherweise mit aufgenommen worden, dass der Erbbaurechtsvertrag der
Genehmigung der Kommunalaufsicht bedarf.
Die
per 20.11.2001 geänderte Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von
Rechtsgeschäften der Gemeinden (Genehmigungsfreistellungsverordnung) sagt
jedoch aus (§ 1 Abs. 4), dass die Bestellung von Erbbaurechten generell
genehmigungsfrei ist.