Mitteilungsvorlage - 20/SVV/0270

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Als Ergebnis der straßenverkehrsbehördlichen Prüfung ist festzuhalten, dass nur aus Gründen des Lärmschutzes eine Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung von geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen existiert. Aus Gründen der Luftreinhaltung und Verkehrssicherheit bestehen hingegen derzeit keine rechtlichen Grundlagen für derartige Restriktionen.

 

Gemäß der aktuell durchgeführten schalltechnischen Untersuchung sind die Richtwerte nach der Lärmschutz-Richtlinien-StV 2007 an verschiedenen Immissionsorten in der Pappelallee überschritten.

Unter Berücksichtigung der entscheidungsrelevanten Rahmenbedingungen (Verkehrsbelastung, Bebauung, Flächennutzungen etc.) ist die Pappelallee wie folgt bewertet worden.

 

Als erforderliche und gleichwohl ausreichend wirksame Maßnahme zur Lärmminderung stellt sich für die Pappelallee eine Geschwindigkeitsrestriktion auf

 

30 km/h nachts (22-6Uhr) für den LkW-Verkehr im Abschnitt

von der Ruinenbergstraße bis zur Straße Am Schragen (in beiden Fahrtrichtungen)

dar.

 

Um die Maßnahme erfolgreich umsetzen zu können, ist das derzeit laufende verwaltungsrechtliche Verfahren abzuschließen. Unter Berücksichtigung der zeitlichen und organisatorischen Abläufe ist die Umsetzung der Maßnahmen mit der Aufstellung entsprechender Verkehrszeichen bis Ende des II. Quartals 2020 vorgesehen.

 

Fahrverbot für Lkws im Stadtgebiet Potsdam:

In Ermangelung von rechtlichen Voraussetzungen kann ein Durchfahrtsverbot oder zeitlich beschränktes Durchfahrtsverbot r das Stadtgebiet Potsdam für den LKW-Verkehr nicht erlassen werden. Hierzu wird auf das Ergebnis und die ausführliche Darstellung der Verwaltung zum Antrag der DS Nr. 19/SVV/0441 verwiesen.

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