Beschlussvorlage - 20/SVV/0414

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Die Beschlussvorlagen (DS 20/SVV/0030 bis 20/SVV/0049) zu den Vorschlägen der TOP 20 Liste“ des Bürgerhaushalts 2020/2021 werden zurückgestellt und in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 behandelt.
 

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Erläuterung


Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Am 29. Januar 2020 wurde die „TOP 20 Liste“ mit den wichtigsten Vorschlägen des Bürgerhaushalts 2020/2021 an die Stadtverordnetenversammlung übergeben. Zum damaligen Zeitpunkt wurde davon ausgegangen, dass die Beratung und Beschlussfassung der Bürgervorschläge im Rahmen der Haushaltsdebatte erfolgt. Dies hätte dem Verfahren entsprochen, das mit den Bürgerhaushalten der vergangenen Jahre etabliert wurde und dem umfangreichen Interesse der Bürgerschaft von erstmals mehr als 17.500 Beteiligungen im Rahmen der Konsultationsphase Rechnung getragen.

 

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 und COVID-19 konnte die „TOP 20 Liste“ mit den wichtigsten Vorschlägen des Bürgerhaushalts 2020/2021 nicht wie geplant in den Gremien der Landeshauptstadt Potsdam behandelt werden. Die dafür notwendigen Termine fanden nicht statt. Daher ist es erforderlich, das Verfahren des Bürgerhaushalts kurzfristig vom Beschluss des Haushalts zu entkoppeln.

 

Für das Meistern dieser Krise ist die volle haushaltswirtschaftliche Handlungsfähigkeit essentiell. Erst ein beschlossener Haushalt ermöglicht es, die vorhandenen Mittel zielgerichtet einzusetzen und bei Erfordernis umzulenken. Dies ist im Rahmen der gültigen vorläufigen Haushaltsführung nicht möglich, da hier keine Gestaltungsspielräume, insbesondere im freiwilligen Bereich, bestehen. Insofern ist es das zentrale Ziel, zunächst den Doppelhaushalt r die Jahre 2020/2021 zu verabschieden, um die Handlungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam zu erhalten.

 

Die vorübergehende Zurückstellung der „TOP 20 Liste“ in die zweite Jahreshälfte 2020 verfolgt das Ziel, eine ausführliche Beratung der wichtigsten Vorschläge des Bürgerhaushalts 2020/2021 in allen Fraktionen und Fachausschüssen der Stadtverordnetenversammlung zu ermöglichen. Sofern sich aus den Beschlüssen zum Bürgerhaushalt nachträgliche Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt ergeben, können diese im Rahmen eines möglichen Nachtragshaushalts berücksichtigt werden.

 

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