Mitteilungsvorlage - 20/SVV/0359

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Das Prüfergebnis, wie r das Ensemble des Jagdschlosses Stern mit dem Kastellanhaus und dem Wohnhaus Mittel des Bundes eingesetzt werden können.

 

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten ist Eigentümerin des Jagdschlosses Stern und der dazugehörigen Nebenanlagen.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat am 30.09.2019 und am 21.10.2019 mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Gespräche zum Einsatz von Bundesmitteln geführt. Der Informationsaustausch sowie die Information aus der Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 14.11.2019 brachten folgende Erkenntnisse:

 

  • Die Stiftung plant eine öffentliche Nutzung des Jagdschlosses und des Kastellanhauses.
  • Finanzmittel aus dem vorhandenen Sonderinvestitionsprogramm des Bundes sind von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten für andere Projekte aber nicht für die erforderlichen Arbeiten für das Projekt Jagdschloss Stern vorgesehen.
  • Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung zur Haushaltsbereinigung am 14.11.2019 beschlossen, die Revitalisierung des gesamten Gebäudeensembles „Jagdschloss Stern“ mit 2,9 Millionen EUR zu fördern.
    Die Fördersumme in Höhe von 2,9 Mio. Euro deckt 50% der vom Eigentümer geplanten Gesamtbaukosten ab. Die Gesamtbaukosten betragen voraussichtlich 5,8 Mio. EUR. Die Stiftung teilte mit, dass für die Finanzierung der Restsumme derzeit keine Mittel eingestellt sind, da die Investitionsmittel der Stiftung im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms (Masterplan) r konkrete andere dringende Sanierungsmaßnahmen vorgesehen sind. Zuletzt kamen die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sowie die Landeshauptstadt Potsdam überein, dass eine Verständigung mit dem Land notwendig ist, um den Einsatz der Bundesmittel zu ermöglichen.

 

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