Mitteilungsvorlage - 20/SVV/0134

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Ergebnis des Prüfauftrages:

 

Im Rahmen eines modernen Gesundheits- und Arbeitsschutzes hat die Landeshauptstadt Potsdam sich bereits 2015 dafür entschieden, in Verwaltungsgebäuden mit erhöhtem Kundenaufkommen, Defibrillatoren anzubringen, obwohl kein gesetzlicher Auftrag dazu vorliegt.

 

Sukzessive werden nach sorgfältiger Prüfung durch den Brandschutzbeauftragten weitere Standorte mit diesen automatisierten externen Defibrillatoren ausgestattet. Die Stadtverwaltung trägt damit dazu bei, dass neben zahlreichen anderen Stellen innerhalb der Stadt Potsdam eine hohe Versorgungsdichte mit den Defibrillatoren erreicht wird.

Eine zusätzliche Ausstattung von Kitas, Schulen und Sportplätzen wird nicht vorgeschlagen. Vielmehr wird der Ansatz des Antrages aufgenommen, die konventionelle Erste-Hilfe weiter zu bewerben, um möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den unterschiedlichen Verwaltungsstandorten zu befähigen, Sofortmaßnahmen in medizinischen Akutsituationen anzuwenden.

 

Das Anbringen der Defibrillatoren oder AED´s (AED = Automatisierte externe Defibrillatoren) geschieht auf Empfehlung des Arbeitsausschusses, der im Jahr 2015 dazu beriet.

 

Aktuell sind diese Geräte an folgenden Standorten zu finden:

o Gebäude Haus 1 (3. Und 6. Etage am Aufzug)

o Gebäude Haus 2 (3. Etage Flur mittig)

o Gebäude, Haus 23 (KFZ-Zulassungsstelle, 1. OG Flur)

o Rathaus/Stadthaus (Eingangsbereich Bürgerservice)

o Naturkundemuseum (Eingangsbereich hinter dem Tresen).

 

Darüber hinaus haben auch andere öffentliche Einrichtungen, wie das Stern-Center, das Hans-Otto-Theater, der Sportpark im Luftschiffhafen oder das „Blu“, Defibrillatoren angebracht. Insgesamt kann in der Stadt Potsdam, neben den verwaltungseigenen Geräten, über weitere 14 Automatisierte externe Defibrillatoren (kurz AED´s) verfügt werden. Eine aktuelle Übersicht zu den AEDs kann jederzeit bei der Feuerwehr oder der Kassenärztlichen Vereinigung abgerufen werden.

 

Da die Ausstattung der Verwaltungsstandorte derzeit noch nicht abgeschlossen ist, wurden nach Begutachtung des Brandschutzbeauftragten weitere Standorte identifiziert. Hinzukommen werden zukünftig:

 

o Potsdam Museum,

o Bildungsforum,

o Helene-Lange-Straße (Atrium),

o Rathaus/Stadthaus, Westflügel,

o Am-Palais-Lichtenau 3-5,

o Wohnheim (Bisamkiez),

o Bahnhofspassage (Dienststelle GB4) und

o Behlertstraße (2 Defibrillatoren).

 

Eine weitere Verdichtung mit den Defibrillatoren im städtischen Raum ist damit absehbar. Es sollte an dieser Stelle der Umstand berücksichtigt werden, dass nicht nur die Anbringung, sondern vor allem die Betreuung und Wartung der Geräte aufwendig ist. Folgende Rahmenbedingungen müssen vorliegen bzw. geschaffen werden:

 

1.)    Jeder AED muss durch den Hersteller oder eine befugte Person, im Einvernehmen mit dem Hersteller, am Betreiberort einer Funktionskontrolle und Inbetriebnahme unterzogen werden.

2.)    Es muss ein Medizinproduktebuch geführt und ein/e Medizinprodukt-Beauftragter/-e ernannt werden.

3.)    Seit 2017 unterliegen die Geräte sicherheitstechnischen Kontrollen (STKs), welche alle 24 Monate nach Herstellervorgaben durchgeführt werden müssen.

 

Insofern wird die Ausstattung der übrigen Verwaltungsstandorte schrittweise erfolgen.r die Anschaffung der Geräte ist nach aktueller Marktrecherche eine Summe von 1.750,00 € je Gerät zu berücksichtigen. In Summe würden somit ca. 15.750,00 € benötigt werden.

 

Parallel dazu werden und wurden alle Ersthelferinnen und Ersthelfer im Umgang mit Defibrillatoren /AEDs geschult. Das gehört mittlerweile zur Ersthelfendenausbildung dazu. Aktuell verfügt die Stadtverwaltung über 424 gemeldete Ersthelferinnen und Ersthelfer und liegt damit weit über der nach §26 DGUV Vorschrift 1 geforderten Anzahl von 5% Mindestanzahl von Gesamtbeschäftigten in Verwaltungsbetrieben. Besonders in kundenintensiven Behördenbereichen oder im Außendienst ist die Ersthelfendenquote bewusst höher angesetzt und realisiert, um mögliche Ausfallzeiten zu kompensieren. Die Regelmäßigkeit der Schulungen der Ersthelfenden wird vom Brandschutzbeauftragten koordiniert und kontrolliert.

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