Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0208

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß § 81 (1) GO bedürfen erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen sind sie der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben.

 

In der Anlage übergebe ich die im Verantwortungsbereich der Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport getätigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für den Zeitraum 01.01.2002 bis 31.12.2002.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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