Anfrage - 20/SVV/0402

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit Mail vom 20.03.2020 habe ich dem Präsidium und sämtlichen Fraktionen wie folgt geschrieben und das Rundschreiben 220/2020 vom 17.03.2020 des Landkreistages Brandenburg (s. Anlage) übermittelt:

 

An das Präsidium und die Kolleginnen und Kollegen der STVV in der LH Pdm.

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

 

der Landkreistag Brandenburg hat mit dem Rundschreiben 220/2020 "Hinweise des Ministeriums des Inneren und für Kommunales (MIK) zum Umgang mit kommunalverfassungsrechtlichen und haushaltsrechtlichen Problemen im Hinblick auf die Pandemielage“ vom 17.03.2020 dargestellt, wie in der jetzigen Krisensituation Beschlüsse zu fassen sind. Ich bitte sie daher, dieses Schreiben zu beachten, um zu verhindern, dass bestimmte Stadtverwaltungsbereiche unter Berufung auf die Notlage Beschlüsse durchboxen, die nicht eilbedürftig sind und mit der Notlage nichts zu tun haben.

 

Als Stadtverordneter von BVB / FREIE WÄHLER bitte ich um Beachtung der besonderen Bedeutung beim Informationsfluss und Durchsetzung. Ich bitte anstehende strategische Beschlüsse und unabweislich dringliche operative Entscheidungen ggf. in einer Stadtverordnetenversammlung mit reduzierter Besetzung (zur Einhaltung der Raumabstände) zu treffen. Insofern kann ich die vorgeschlagene Verfahrensweise, insbesondere der langen sitzungsfreien Zeit, nicht teilen. Ich bitte um Verfahrensweise wie im Rundschreiben beschrieben.  Im Hinblick auf die Empfehlung des Rundschreibens zum Spiegelbildlichkeitsgrundsatz bei Beschlussfassungen bitte ich um entsprechende Beachtung.    

 

Sehr geehrte Mitglieder des Präsidiums, ich sehe ihrer Stellungnahme - möglichst bis zum 24.03.2020 - mit besonderem Interesse entgegen.

 

Mit kollegialen Grüßen

Andreas Menzel

 

Aus unbekannten Gründen wurde das Rundschreiben durch den Hauptverwaltungsbeamten und das Präsidium offenbar ignoriert, ich erhielt dazu bisher keine Stellungnahme.

Ich frage daher den Oberbürgermeister:

 

Welche Bedeutung misst der Hauptverwaltungsbeamte der Landeshauptstadt Potsdam diesem Rundschreiben (220/2020) des Landkreistages Brandenburg bei?
 

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