Antrag des Ortsbeirates - 20/SVV/0457

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Erschließungsplanung für das künftige Gewerbegebiet umgehend an die Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst wird.

 

Baumaßnahmen, die im Widerspruch zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der grundsätzlichen Planungsziele stehen, sind umgehend einzustellen.

Vor weiterer Bauausführung ist die überarbeitete, an die Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasste Erschließungsplanung zunächst mit dem Ortsbeirat abzustimmen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die dem Ortsbeirat vorgestellte Erschließungsplanung widerspricht im erheblichen Umfang den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Zu nennen sind insbesondere: Abweichung von den Festsetzungen durch Text Nr. 24 und 42.

 

Da die Bauausführung bereits begonnen hat, besteht die akute Gefahr, dass bei weiterem Voranschreiten der Bauarbeiten eine den grundsätzlichen Zielen und Festsetzungen des Bauungsplanes widersprechende Erschließung realisiert wird.

 

Da die zu konstatierenden Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung berühren, sind Befreiungen nicht statthaft. Folglich müsste der Bebauungsplan zunächst geändert werden - oder die Erschließungsplanung wird eben derart überarbeitet, dass dem Festsetzungsgefüge des Bebauungsplanes Genüge getan wird.

 

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