Antrag des Ortsbeirates - 20/SVV/0353
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das Jahr 2020; Ortsbeirat Golm; Erstellung Flyer und Druck für Ideenwettbewerb "Kunst im Kreisverkehr"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Golm
- Einreicher*:
- Kathleen Krause, Ortsvorsteherin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Golm
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Entscheidung
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14.05.2020
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28.05.2020
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Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Gewährung einer Zuwendung aus dem Sachaufwand des Ortsteils Golm zur Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens 2020 in Höhe von
500,00 €
für die Erstellung von Flyern und der Druck für alle Haushalte für den Ideenwettbewerb „Kunst im Kreisverkehr“.
Die Verwendung der Mittel ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen. Dieser ist bis zum 31.12.2020 schriftlich und unterschrieben dem Büro der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Gemäß Ziffer 3 Absatz 3 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gem. § 46 Abs. 4 BbgKVerf (DS-Nr. 16/SVV/0512) können Ortsbeiräte über Maßnahmen bis zu 500 € selbst entscheiden, ohne dass diese Maßnahmen vorher vom Büro der Stadtverordnetenversammlung geprüft werden. Die Verwendung der Mittel ist in diesem Verfahren durch einen Verwendungsnachweis zu belegen. Dies dient vorrangig der Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsbeiräte. Denn die Veranschlagung von Mitteln nach § 46 Abs. 4 BbgKVerf trägt zur Erhaltung der Identität und Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsteile bei. Zweck des § 46 Abs. 4 BbgKVerf ist es, den Ortsteil zu integrieren und zugleich eine gewisse Eigenständigkeit durch Entscheidungen über Finanzmittel zu erhalten.