Antrag - 20/SVV/0464

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich auf Landesebene für eine möglichst schnelle, schrittweise Öffnung der Restaurants, Cafés und sonstigen Gastronomiebetriebe einzusetzen, unter Einhaltung der gebotenen Hygienevorschriften und Abstandsregeln.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend ein Konzept zu erarbeiten, das großgige Rahmenbedingungen und geeignete Möglichkeiten für einen rechtssicheren Betrieb der Restaurants, Bars und Cafés vorsieht und den Potsdamer Gastronomen Zeit einräumt, die notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung der angestrebten Öffnungen zu treffen. Dieses Konzept soll die Erweiterung der Freiluftgastronomie auf weiteren öffentlichen Flächen einbeziehen. Mögliche Freiflächen der Landeshauptstadt, die zur Einhaltung notwendiger Abstandsregeln im Gastronomiebereich zusätzlich genutzt werden können, sind schnellstmöglich zu identifizieren.


Um die Potsdamer Gastronomie beim Neustart zu unterstützen, ist ferner zu prüfen, inwieweit die „Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Potsdam“ temporär angepasst werden kann. Dabei ist anzustreben, die Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen zu reduzieren oder ganz auszusetzen. Zu prüfen ist beispielsweise, ob die derzeit geltenden Mindestgebühren der Satzung in diesem Jahr als Höchstgebühren ausgewiesen werden können.

 

Die zuständigen Ausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung sind über die Prüfergebnisse schnellstmöglich zu informieren, spätestens in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Juni 2020. Notwendige Satzungsänderungen sind umgehend vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 


 

 

 

 

 

 

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Erläuterung


Begründung:

 

Potsdam ist eine touristisch geprägte Stadt mit hoher Aufenthaltsqualität. Ohne das Überleben der Restaurants wird Potsdams Attraktivität stark verlieren und wichtige Einnahmen der Landeshauptstadt werden nachhaltig wegbrechen. Die Aktion „Leere Stühle” zeigt deutlich, wie stark die Unternehmen im gastronomischen Bereich unter der angeordneten Schließung leiden. Nach der schrittweisen Öffnung der Ladengeschäfte ist daher eine schrittweise Öffnung der Gastronomie zu fördern. Um die Stadtteile und die Innenstadt vor einem Aussterben der Lokale zu bewahren, sind die Gastronomiebetriebe auch in Potsdam nach besten Kräften zu unterstützen. Insbesondere die Potsdamerinnen und Potsdamer selbst freuen sich darauf, endlich wieder Platz nehmen zu dürfen und die Schönheit Potsdams bei Speis und Trank zu genießen.


Noch ist unklar, wann die Brandenburger Landesregierung die Wiedereröffnung der gastronomischen Betriebe plant. Auch wenn mit den Lockerungen für die Gastronomie erst in einigen Wochen zu rechnen ist, muss die Landeshauptstadt Potsdam darauf vorbereitet sein und die Möglichkeiten bzw. erforderlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Gastronomie, die die Landeshauptstadt selbst ergreifen kann, frühzeitig eruieren. Die Landeshauptstadt sollte mit vereinten Kräften die Potsdamer Gastronomie beim Neustart unterstützen und bei allen Überlegungen auch die bekannten Verbände, z.B. die Industrie- und Handelskammer sowie die regionalen Gaststättenverbände, frühzeitig einbeziehen.

 

Gebührenmaßstab bei der Sondernutzung öffentlicher Flächen in Potsdam ist grundsätzlich die genehmigte bzw. tatsächliche benutze Fläche (lt. „Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Potsdam“ vom 20.05.2016 erfolgt die Berechnung nach genehmigten bzw. in Anspruch genommenen Quadratmetern, wobei aktuell immer der höhere Flächenwert als Berechnungsgrundlage dient). Geprüft werden sollte daher auch, ob der im Jahr 2016 neu eingefügte §9 (4) Satz 2 der kommunalen Satzung („Wird eine Fläche unerlaubt oder über die erlaubte Größe hinaus benutzt, so ist die tatsächlich benutzte Fläche maßgebend.“) vorübergehend nicht angewendet bzw. gestrichen werden kann.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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