Antrag - 20/SVV/0470

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird u.a. auch in seiner Eigenschaft als Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung des städtischen Klinikums - beauftragt, den Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der „Corona-Kommission“ des Aufsichtsrates des Klinikums Ernst von Bergmann angemessen einzubeziehen. Insbesondere bei der Auswahl der Kommissionsmitglieder, der festzulegenden Geschäftsordnung des Gremiums, erforderlicher Erweiterungen des Untersuchungsauftrags, der Berichterstattung etwaiger Zwischenergebnisse sowie der Vorlage des Schlussberichtes und der Handlungsempfehlungen ist der Hauptausschuss in geeigneter Weise zu beteiligen.

Der Untersuchungsgegenstand der Kommission soll auch die Rollen der Landeshauptstadt Potsdam als Gesellschafterin, des Gesellschaftervertreters und des Aufsichtsrates bei der Bewältigung der Krise rund um das Klinikum beleuchten.

Sollte eine angemessene Beteiligung des Hauptausschusses nicht möglich sein, setzt dieser eine eigene Untersuchungskommission ein, die beauftragt wird, die wesentlichen Fragen und Hinweise der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung zu untersuchen.


 

 

 

 

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Erläuterung


 

Begründung:

Der Oberbürgermeister hat in der letzten Sitzung des Hauptausschusses (nach Antragsschluss) zugesichert, auch die aufgerufenen Fragen im Hinblick auf die Gesellschafterfunktion der Landeshauptstadt Potsdam durch die eingesetzte Kommission im Klinikum Ernst von Bergmann klären zu lassen. Um die Beteiligung der Stadtverordnetenversammlung angemessen zu berücksichtigen, bedarf es einer abgestimmten Verfahrensweise.

Über die Geschäftsordnung der Kommission sollte ebenfalls geklärt werden, wie die Vorsitzenden des Gremiums gewählt werden. Die von Herrn Schubert vorgeschlagene Person aus dem Umfeld der rot-rot-grünen Kooperation, die mit der Findung weiterer Mitglieder beauftragt wurde, sollte nach dem geäerten Willen des Oberbürgermeisters nicht den Vorsitz führen, auch wenn sie sich zwischenzeitlich offensichtlich selbst als Kommissionsvorsitzende ernannt hat.

 

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