Antrag - 20/SVV/0469

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung des aktuellen Konflikts im Beirat für Menschen mit Behinderungen einzuleiten, dass durch eine/n unabhängige/n Dritte/n moderiert wird. Ziel sollte es sein, dass die Konfliktparteien, zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die die Arbeitsfähigkeit des Gremiums wieder gewährleistet.

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Erläuterung

Begründung:

 

Im März 2018 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung ein neuer Beirat für Menschen mit Behinderung gewählt, nachdem sich im April 2017 der alte Beirat aufgrund interner Differenzen aufgelöst hatte. Nach nunmehr knapp zwei Jahren gibt es auch in dem Gremium mit neuer Zusammensatzung unauflösbare Differenzen und Auseinander­setzungen, die de facto zur Handlungsunfähigkeit des Gremiums geführt haben. Beiratsmitglieder beschäftigen sich mit öffentlichen und nicht öffentlichen Vorhaltungen und Vorwürfen untereinander, statt ihren wichtigen behindertenpolitischen Aufgaben nachzukommen.

 

Zu den Aufgaben des Gremiums zählen die Beratung der Verwaltung zu Themen, die Menschen mit Behinderungen betreffen wie zum Beispiel bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, die Beratung und Begleitung zum Ausbau einer barrierefreien Kommunikation in der Verwaltung und die regelmäßige Teilnahme an den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung. Darüber hinaus soll der Beirat Verwaltungsprojekte begleiten und beraten, die von Interesse für Einwohner und Einwohnerinnen mit Behinderung sind und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sein. Die Handlungsfähigkeit des Gremiums sollte so rasch als möglich wieder hergestellt werden.

 

Letztlich soll die moderierte Gesprächsrunde klären, was die Ursachen für die internen Konflikte sind und wie man diese so lösen kann, dass die Geschäftsfähigkeit des Beirats wieder hergestellt ist.

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