Anfrage - 20/SVV/0449
Grunddaten
- Betreff:
-
Bedeutung des Haushaltssatzungsbeschlusses im Hinblick auf die Rechtssicherheit nach Verfahrensverstößen?
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Menzel, BVB / Freie Wähler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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06.05.2020
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Beschlussvorschlag
Der Entwurf der Haushaltssatzung ist erst seit dem 20.04.2020 im RIS veröffentlicht und wurde am 22.04.2020 eingebracht. Gegen diese Verfahrensweise meldete ich am 21.04.2020 Bedenken an und protestierte.
Mir wurde es dadurch unmöglich gemacht, zur Einbringung den Haushalt zu studieren, mich zu beraten und sachgerechte Ergänzungs- und Änderungsanträge vorzubereiten.
Gemäß unserer Geschäftsordnung, dort im § 9 – Ausreichung der Sitzungsunterlagen (1. Sitzungsunterlagen werden in der Regel mit der Ladung und Tagesordnung über das RIS in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.)
Und § 16, 1 – Beschlussvorlagen und Anträge (1. Beschlussvorlagen und Anträge können vom Oberbürgermeister, von Fraktionen und Stadtverordneten sowie vom Hauptausschuss eingebracht werden. Sie sind spätestens 15 Kalendertage vor der Sitzung im Büro der Stadtverordnetenversammlung in schriftlicher Form mit Begründung einzureichen und im RIS freizugeben.
Vorlagen der Verwaltung sind mit der Originalunterschrift des Oberbürgermeisters einzureichen.) sind Anträge 15 Tage vor der Sitzung vorzulegen und im RIS auszuweisen. Dies gilt gem. Geschäftsordnung auch ausdrücklich für den Oberbürgermeister der LHP!
Was bedeuten diese Verstöße gegen die Verfahrensgrundlagen für die Rechtssicherheit eines ggf. danach getroffenen Satzungsbeschlusses?