Anfrage - 20/SVV/0504
Grunddaten
- Betreff:
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Untersuchung der Verantwortung des Gesellschafters, des Gesellschaftervertreters, der Stadtverordnetenversammlung, des Aufsichtsrates und der vom Oberbürgermeister entsandten Aufsichtsratsvorsitzenden an den zu untersuchenden Vorgängen des Ernst vonBergmann Klinikums im Rahmen der Corona-Krise
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Menzel, BVB / Freie Wähler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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20.05.2020
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Beschlussvorschlag
Auf Beschluss des Hauptausschusses wurde eine Kommission für die zu untersuchenden Vorgänge des Ernst von Bergmann Klinikums im Hinblick auf die Vorgänge in der Corona-Krise beschlossen.
Ich frage den Oberbürgermeister:
Wurde die Kommission auch, wie in der letzten Aussprache des Plenums angeregt, damit beauftragt, die Einflüsse und Verantwortlichkeiten des Gesellschafters, des Gesellschaftervertreters, der Stadtverordnetenversammlung, des Aufsichtsrates und der vom Oberbürgermeister entsandten Aufsichtsratsvorsitzenden an den zu untersuchenden Vorgängen des Ernst von Bergmann Klinikums im Rahmen der Corona-Krise (Stand, wo kommen wir her, was soll das Ziel sein) auch im Hinblick auf das Unternehmensstrafrecht, insbesondere das Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Staerkung_Integritaet_Wirtschaft.html zu untersuchen?
Gemäß Beschluss des Aufsichtsrates der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH vom 29. April 2020, welcher die unabhängige Expertenkommission eingesetzt hat, hat diese den Auftrag erhalten, aufzuklären, worauf die im Bericht des Robert-Koch-Institutes vom 3. April 2020 benannten Mängel in der Vorbereitung auf ein Ausbruchsgeschehen im Klinikum Ernst von Bergmann zurückzuführen sind. Dabei hat sie interne Abläufe und Verantwortlichkeiten nach den gültigen Standards aufzuarbeiten und Empfehlungen zur Verbesserung des Zusammenwirkens sämtlicher Organe sowohl der Gesellschaft (Geschäftsführung, Aufsichtsrat) als auch des Gesellschafters und der Gremien der Stadtverordnetenversammlung zu geben.