Antrag - 20/SVV/0511

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche Angebote unter den Bedingungen des Schutzkonzepts rsp. der Eindämmungsverordnung in den Sommerferien von den städtischen Kinder und Jugendclubs für ihr Klientel gemacht werden können.

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Erläuterung

:Begründung:

 

Kinder und Jugendliche mussten über eine lange Zeit Einschränkungen in ihrer Lebenswelt akzeptieren. Viele werden in diesem Jahr keinen Urlaub im gewohnten Maß erleben. Hier können die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen mit ihrem Angebot kompensatorisch wirken.

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