Antrag - 20/SVV/0515

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie eine Bonuszahlung, als Anerkennung für ihre Arbeit in der Corona Pandemie, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Potsdamer Krankenhäuser gezahlt werden kann. Hierfür prüft der Oberbürgermeister jegliche Möglichkeiten einer Mittelbereitstellung für Bonuszahlungen durch das Land und den Bund. Alternativ wird zeitgleich ein „Bonusprogramm“ aus Sachleistungen / Ermäßigungen geprüft, bereitgestellt von den Unternehmen in der die Landeshauptstadt Potsdam Gesellschafter ist. Diese Leistungen („Bonusprogramm“) entspricht in seiner Ausgestaltung (Höhe) den entsprechenden Bonuszahlungen der Landeshauptstadt Potsdam an die Mitarbeiter/innen des Ernst von Bergmann.

Das Klinikum Ernst von Bergmann kann aufgrund vorheriger Beschlusslagen aus der Prüfung genommen werden.
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Neben den Mitarbeitern des Klinikums Ernst von Bergmann haben auch weitere Potsdamer Krankenhäuser hervorragende Arbeit in dieser herausfordernden Zeit geleitet. Der Verlegungs- und Aufnahmestopp des städtischen Klinikums hat zu Mehrbelastungen anderer Potsdamer Krankenhäuser geführt. Ihre geleistete Arbeit muss ebenso entsprechend honoriert werden. Da die Corona Pandemie auf absehbare Zeit nicht eingedämmt ist, wird das städtische Klinikum auch weiterhin auf die Solidarität der anderen Potsdamer Krankenhäuser und vor allem auf die der Mitarbeiter/innen dieser angewiesen sein. Daraus resultierend kann eine Ungleichbehandlung der Beschäftigten der Potsdamer Krankenhäuser demotivierend und somit kontraproduktiv für die Versorgungssicherheit der Bürger/innen der Landeshauptstadt Potsdam sein.  


 

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